Hallo liebes Pharma4u-Team,
wie verhält es sich bei Herstellungsanweisungen und Prüfprotokollen für Rezepturen nach dem NRF? Eigentlich müsste man ja keine mehr ausdrucken, da die Anweisung ja bereits im NRF vorhanden ist.
Ist es auch möglich, für eine Rezeptur nach dem NRF lediglich ein Herstellungsprotokoll auszudrucken/zu erstellen, ohne dass eine Herstellungsanweisung/Prüfprotokoll ausgefüllt werden muss?
Lieber Gruß
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