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Thema: Verwendung Plausichecks in Filiale

  1. #1
    Premium-User Avatar von Stefanie Gantz
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    Verwendung Plausichecks in Filiale

    Hallo!
    Wir bekommen im Mai eine neue Filiale. Da ich für die Rezeptur zuständig bin, stellt sich mir die Frage, wie mit den Plausichecks verfahren werden kann. Kann ich die Dateien bzw Protokolle, die ich in der jetzigen Apotheke erstellt habe auch in der neuen Apotheke verwenden oder muss ich dort alle Plausibilitäsprüfungen erneut durchführen? Es ist davon auszugehen, dass dort zu einem großen Teil die gleichen Rezepturen angefertigt werden müssen, wie hier, deshalb wäre es viel doppelte Arbeit. Danke für die Antwort

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Sehr geehrte Frau Gantz,

    auch wenn es sich um eine Filialapotheke handelt brauchen Sie Ihren eigenen Account mit eigenem DAC/NRF- Abo.
    Sie können also nicht einfach auf das Archiv der Hauptapotheke zugreifen.

    Zudem hätten Sie auch die Problematik, dass auf den Protokollen der Name der Hauptapotheke stehen würde und ob dies einer Prüfung durch die Behörde standhält, können wir hier auch nicht beurteilen. Unserer Ansicht nach benötigt jede Apotheke Ihre eigenen Protokoll-Archive.



    Mit freundlichen Grüßen,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Plausi-Prüfung in Filialen

    Guten Tag,

    wie verhält es aber rechtlich gesehen? Unabhängig vom Login bei pharma4u und dessen Archiv.
    Dürfen Filialen die Plausibilitätsprüfungen untereinander austauschen?
    Wenn ja, muss diese Plausi-Prüfung in der Apotheke nochmals von einem/ einer dort arbeitenden Apotheker/in freigegeben werden?

    Bei meiner Frage geht es vorerst um die Plausibilität bzgl. Kompatibilität, Stabilität etc.
    Die Plausi-Prüfung zum vorgelegten Rezept muss ja für jeden Patienten (Alter, Anwendungsgebiet usw.) überprüft werden.

    In der ApBetrO oder z.B. den Resolutionen der Pharmazieräte finde ich keinen Hinweis, dass das "Austauschen" von Plausi-Prüfungen im Filialverbund nicht rechtens ist. §7 ApBetrO sagt nur aus, dass die Plausi von einem/ einer Apotheker/in zu dokumentieren ist, nicht wo diese/r arbeitet

    Wie sieht es diesbezüglich mit Herstellungsanweisungen aus? Man spricht sich unter Kollegen doch eh mal ab...

    Mit freundlichem Gruß

  4. #4
    Hallo,
    der fachliche Austausch zu Plausi, HA und HP steht ja außer Frage. Natürlich können Sie im Filialverbund auf das Wissen und die Expertise der Kollegen in den anderen Betrieben zurückgreifen. Die Antwort von Frau Funke bezieht sich nur auf die rechtlichen Anforderungen. Dementsprechend muss die Dokumentation der Rezepturen in der jeweiligen Apotheke stattfinden und nachvollziehbar sein. Ich denke, der Aufwand, eine bereits bewertete Rezeptur nochmals in einer anderen Apotheke mit Plausiprotokoll, HA und HP zu dokumentieren hält sich in Grenzen. Von einem Verweis à la "die Plausibilität dieser Rezeptur wurde bereits in Apotheke XY mit Protokoll XY dokumentiert, rate ich dringend ab.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  5. #5
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Brunner,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Genau um die rechtliche Seite ging es mir bei meiner Frage. Es soll wirklich alles korrekt laufen!
    Dass die zugehörige Dokumentation in der entsprechenden Apotheke vorhanden sein muss, steht außer Frage. Schließlich wird mit dem Dokument gearbeitet.
    Ich wusste nur nicht, ob eine offensichtliche Kopie oder z.B. eine gefaxte Plausibilitätsprüfung des Filialbetriebs rechtens ist und ob diese dann vom Apotheker vor Ort unterschrieben werden muss.

    Mit freundlichem Gruß
    Manon Flindt
    (Mitarbeiterin von Frau Rossa-Benecke)

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Frau Rossa-Benecke,
    Zitat Zitat von Grith Rossa-Benecke Beitrag anzeigen
    Ich wusste nur nicht, ob eine offensichtliche Kopie oder z.B. eine gefaxte Plausibilitätsprüfung des Filialbetriebs rechtens ist und ob diese dann vom Apotheker vor Ort unterschrieben werden muss.
    Wenn es sich um zwei rezepturintensive Apotheken handelt, kann Ihre Idee sicher sehr arbeitserleichternd sein. Man sollte tatsächlich erwarten können, dass (wenn man sich auf die gleichen Daten wie pH-Werte etc beruft) zwei Apotheken zu einem sehr ähnlichen Ergebnis kommen.

    Ich rate Ihnen, Ihre Frage bei der Für Ihren Bezirk zuständigen Behörde zu stellen. Sicherlich lässt sich diese Frage schnell (vielleicht sogar per email?) klären - so sind Sie dann im Falle einer Revision absolut auf der sicheren Seite.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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