Hallo Alexander,
meinem Chef legte ein Heilpraktiker folgendes Dokument vor:
http://www.nhhberlin.de/gutachter.html
Hier steht:
weiterhin:[/Die Neuregelung der 10. Arzneimittelverschreibungsverordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach langer Zeit der Verunsicherung steht das Prozedere nun endlich fest. Zuerst sollten dem Heilpraktiker mit dem 01.01.2010 das Cortison und Adrenalin für den Notfall der Anaphylaxie zur Verfügung stehen. Dann wurde es immer wieder verschoben.
Keiner wusste mehr Bescheid. Seit dem 01. März 2011 stehen dem Heilpraktiker diese Präparate für den Notfall zur Verfügung, allerdings nicht uneingeschränkt.
Diese Neureglung der 10. Arzneimittelverschreibungsverordnung betrifft nur Kollegen, die die Quaddeltherapie mit Procain oder Lidocain applizieren. Tritt dann in diesem Kollegenkreis eine Anaphylaxie durch ein anderes Ereignis auf - z.B. durch einen Wespenstich - können diese Präparate natürlich dann auch eingesetzt werden, um Gefahr vom Patienten abzuwenden.
Die Kollegen, die sich diese Medikamente für den Notfall vorrätig halten, müssen unbedingt ein dementsprechendes Notfallseminar absolvieren, das Ihnen von Ihrem Berufsverband angeboten wird, da Sie auch hier viel falsch machen können. Hier lernen Sie auch mit der richtigen Dosierung umzugehenHat das Hand und Fuß?Wenn Sie sich Adrenalin und Cortison aus der Apotheke besorgen, darf Ihnen der
Apotheker diese Präparate nur geben, wenn Sie ausdrücklich betonen, dass Sie diese
Medikamente für den Notfall durch Procain oder Lidocain benötigen. Wie die
Apothekerkammer bestätigte, liegt ein diesbezügliches Rundschreiben den Apotheken
allerdings noch nicht vor.
Beste Grüße und schönen Feierabend
Maike Noah
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