Hallo Herr Hassel,
der Arbeitgeber schlägt vor, nicht genommenen Urlaub sowie bereits angesammelte Überstunden vor dem Mutterschutz auszuzahlen, da es betrieblich bedingt nicht möglich sein wird, den Urlaub vorher zu nehmen.
Wie wird das dann berechnet?
Vielen Dank
Nicole Vogel
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