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Thema: PKV Rezept richtig bedrucken

  1. #1
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    Böse PKV Rezept richtig bedrucken

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf eine Meldung auf apothekeadhoc:

    http://www.apotheke-adhoc.de/Nachric...xis/15110.html

    Muß ich wirklich seit heute verpflichtend die Rückseite eines Privatrezeptes (Hochformat/bzw. keine Muster16-Vorlage) quittieren und abstempeln?

    Und wenn ja, was passiert dann mit der Vorderseite? Bleibt die unberüht oder muß da auch ein Stempel drauf?

    Ist das jetzt der Beginn des bürokratischen Chaos auch bei der PKV????

    Schönen Abend noch

    Michael Pudritz

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Pudritz,
    wir drucken schon seit einigen Wochen bei Privatrezepten, die nicht dem "blauen Muster" entsprechen, sondern Hochkant-Format haben, auf die Rückseite, weil wir von unseren Kunden die Meldung erhalten hatten, dass die Beihilfe bei fehlender IK-Nummer keine Kosten erstattet.
    Wie verpflichtetend das ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber es macht ja eigentlich, wenn Sie ehrlich sind, keine Mehrarbeit, das Rezept von hinten, statt von vorne zu bedrucken. Ich persönlich stempele auch die Vorderseite ab, damit der Kunde nicht womöglich in einer anderen Apotheke nochmals beliefert wird, weil dort nicht auf die Rückseite geschaut wird.

    Was allerdings tatsächlich mehr Arbeit macht, ist das Kopieren, da man nun zwei Seiten zu Kopieren hat. Welch toller Service der Apotheker!!

    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Tag zusammen,
    auf den blauen Privatrezepten ist es schon länger Pflicht, dass neben dem Abgabepreis, der PZN und dem Abgabedatum auch die IK-Nummer gedruckt werden muss. Die "alten", weißen Hochkant- Privatrezepte waren eine Grauzone. Ab dem 16.05. gilt nun Folgendes: bei allen privaten Verordnungsblättern, die nicht dem blauen Rezeptformular entsprechen, muss zusätzlich die Rückseite, incl. IK-Nummer bedruckt UND abgezeichnet werden.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Sie haben Recht, das Bedrucken an sich ist wirklich nicht mehr Arbeit, dafür aber der Service des Kopierens...naja, aber man gewöhnt sich an alles!

    Schönen Tag allerseits!

  5. #5
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    Hallo zusammen!

    Das Kopieren ist doch eigentlich kein Thema oder?
    Unsere Kunden machen die Kopien, laut deren Angaben, immer nur für sich selbst,
    die Originale werden dann eingeschickt.

    Wir bedrucken also Vorder- und Rückseite und kopieren nur die Vorderseite,
    weil die für den Patienten relevanten Daten auch auf der Vorderseite stehen
    (PZN, Preis, Menge).
    Bisher sind noch keine Klagen gekommen

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo alle miteinander,
    Zitat Zitat von Katja Jacobi Beitrag anzeigen
    Das Kopieren ist doch eigentlich kein Thema oder?
    Unsere Kunden machen die Kopien, laut deren Angaben, immer nur für sich selbst,
    die Originale werden dann eingeschickt.
    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst reichen ihre Rezepte bei der PKV und der Beihilfe ein. Diese Patienten verlangen allerdings oft zwei Kopien (Original zur PKV, Kopie zur Beihilfe, und ein Original zur eigenen Doku). Laut unseren Kunden ist es vor allem bei der Beihilfe ein Problem, wenn die IK-Nummer nicht auf dem Rp steht (welche bei einem hochkanten, nicht-blauen Rezeptformat von unserem Drucker nicht gedruckt wird).

    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Wie verpflichtetend das ist, kann ich Ihnen nicht sagen
    Möchte mich hiermit selbst korrigieren. Der Gesetzestext hierzu ist z.B. in PZ 20/2011 ab Seite 92 bekannt gegeben worden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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