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Thema: Arzneimittelprüfrichtlinien?

  1. #1
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    Arzneimittelprüfrichtlinien?

    Hallo!
    Ich lerne gerade fürs Stex und stolpere immer wieder über den Begriff "Arzneimittelprüfrichtlinien" nach § 26 AMG. Ist es richtig, dass dort Einzelheiten über die analyt., toxikol. und klin. Prüfungen aufgeführt sind? handelt es sich hier um rechtsverbindliche EU-Richtlinien? Oder werden die von einer deutschen Behörde (BMG/BfArM) erstellt?

    Übrigens habe ich diese Jahr auch die Seminare fürs 3. Stex besucht. Fand sie sehr gut.
    Eine kleine Anregung hätte ich aber noch: es wäre vielleicht schön, wenn man die wichtigsten rechtlichen Aspekte bezüglich Tierarzneimitteln mal in einer Übersicht hätte (Doku, §56a AMG, Versand, Direktbezug Tierärzte,Kennzeichnung, wann darf ich wie welches Mittel abgeben bzw herstellen)...dass ist nämlich überall verstreut.
    Grüße und dank im voraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo "nesa"

    Zitat Zitat von nesa Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Ich lerne gerade fürs Stex und stolpere immer wieder über den Begriff "Arzneimittelprüfrichtlinien" nach § 26 AMG. Ist es richtig, dass dort Einzelheiten über die analyt., toxikol. und klin. Prüfungen aufgeführt sind? handelt es sich hier um rechtsverbindliche EU-Richtlinien? Oder werden die von einer deutschen Behörde (BMG/BfArM) erstellt?
    Diese Richlinien sind schon seit gut 10 Jahren (seit 2001) EU-Richtlinien und mit ihrer Legitimation in § 26 AMG und der "Verordnung über die Anwendung der AM-Prüfrichtlinien" voll rechtsverbindlich.
    Richtlinie 2001/81/EG u.
    Richtlinie 2003/63/EG
    Diese Richtlinien enthalten so ziemlich alle wichtigen Infos zu einem Zulasseungsantrag für AM
    Gute Dokumente hierüber sind:
    http://www.biotechnologie.de/BIO/Red...e,rwb=true.pdf
    und
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...46:0094:DE:PDF

    Zitat Zitat von nesa Beitrag anzeigen
    Übrigens habe ich diese Jahr auch die Seminare fürs 3. Stex besucht. Fand sie sehr gut.
    Eine kleine Anregung hätte ich aber noch: es wäre vielleicht schön, wenn man die wichtigsten rechtlichen Aspekte bezüglich Tierarzneimitteln mal in einer Übersicht hätte (Doku, §56a AMG, Versand, Direktbezug Tierärzte,Kennzeichnung, wann darf ich wie welches Mittel abgeben bzw herstellen)...dass ist nämlich überall verstreut.
    Grüße und dank im voraus
    ICh werde die Anregung mal für die HErbst-Kurse aufnehmen... ;-)

    Mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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