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Thema: ellaOne - Beratung unterschreiben lassen?

  1. #1
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    ellaOne - Beratung unterschreiben lassen?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mich würde interessieren, wie Sie die Abgabe der "Pille danach" in der Apothekenpraxis zukünftig handhaben. Ich überlege, die stattgefundene Beratung nach Richtlinien der ABDA von den Patientinnen mit Namen und Datum unterschreiben zu lassen, besonders von den Minderjährigen. Mädchen unter 14 Jahren sollten zum Arzt geschickt werden, aber brauchen die 14-17jährigen nicht eine Einverständniserklärung der Eltern? Und dürfen wir überhaupt Namen und evtl. Anschrift der Patientin verlangen und die Information aufbewahren (auch in Hinsicht auf Schweigepflicht und Datenschutz)?

    Für Ihre Meinungen wäre ich dankbar.

    Viele herzliche Grüße,
    D. Hof

  2. #2
    Premium-User Avatar von wombeline
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    sehr gute Frage...
    und... dürfen das dann nur die Apotheker oder aber auch die PTAs?

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo wombeline,
    Zitat Zitat von wombeline Beitrag anzeigen
    und... dürfen das dann nur die Apotheker oder aber auch die PTAs?
    Woruber PTA beraten dürfen, hat der Inhaber in der sogenannten "Informations- und Beratungsbefugnis für nicht-approbiertes Personal" nach § 1a Abs. 2 ApBetrO bereits festgelegt, denn das betrifft neben der Pille danach bereits eine Reihe anderer Medikamente.

    Das ist also nichts neues und dieses Dokument muss in jeder Apotheke vorliegen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    noch eine allgemeine Information.
    Auf pharma4u finden Sie im Bereich "Berufspraxis" -> "AM-Beratung" -> "Anwendungsbeispiele Selbstmedikation" hilfreiche Informationen zur Abgabe der Pille danach:
    https://www.pharma4u.de/apotheker/be...s/am-beratung/

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Günter Wickop
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    Hallo,
    leider kommt von BAK und/oder Kammer und/oder Verband kaum was "Brauchbares"...
    Ich habe mir zusätzlich zu den BAK-Materialien die Unterlagen von PharmaSuiss aus der Schweiz besorgt und grob angelehnt an den Patientenaufklärungsbogen, den die Frauenärzte vor dem Einlegen einer Spirale unterschreiben lassen einen Patientenaufklärungsbogen in der Entwicklung.
    Wichtig sind mir vor allem: Schriftliche Aufklärung der Patientin, dann Ausfüllen des Bogens und auf jeden Fall Unterschrift mit der bestätigt wird, dass die Patientin zur Kenntnis genommen hat, dass die Pille danach kein hundertprozentiger Schutz vor einer Schwangerschaft ist, nicht vor Geschlechtskrankheiten schützt und (natürlich) die Patientin mit der Speicherung Ihrer Daten (wie beim Arzt ja auch!) einverstanden ist.
    Wenn das jemand nicht unterschreiben möchte gibt es ja immer die Möglichkeit zu Arztpraxis oder Notarzt zu gehen....
    Bei uns kommt die Pille danach in Sonntagsdiensten oft mehr als 10 x vor - das lässt sich auch zeitlich nur mit viel "Standardisierung" und "Verschriftlichung" machen!
    Bin nur nicht ganz sicher, ob ich als juristischer Laie, diesen Bogen gut genug hinbekomme !

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    ich weiß noch nicht, wie mein Chef das ganze sieht, aber ich persönlich bin dagegen, mir die Beratung unterschreiben zu lassen.

    Keine Frage: Eine ausführliche Beratung ist essentiell!!!
    Allerdings beraten wir auch über andere "Problemfälle", die wir uns nicht unterschreiben lassen (zwei Beipspiele: Ich lasse mir bei der Abgabe von Johanniskraut auch nicht unterschreiben, dass die Kundin sich darüber im Klaren ist, dass der Empfängnisschutz der "Pille" u.U. nicht mehr ausreichend ist, und ich lasse mir bei der Abgabe von Triptanen auch nicht unterschreiben, dass der Patient nicht an KHK oder ähnlichem leidet).

    Ich kann mir statt dessen vorstellen, der Patientin -zusätzlich zu meiner Beratung- einen Infobogen mitzugeben, der die von Dr. Wickop angebrachten Punkte auflistet.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
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    Ich habe vor das Ganze als Abgabe eines "normalen"OTC Präparates zu handhaben: Kein Formular, einfach" drüber sprechen"
    ,wie man es auch zB bei anderen beratungsintensiven Präparaten durchführt.
    Welche Argumente bestehen gegen die Abgabe "auf Vorrat", und warum sollte ich das Präparat nicht an einen Mann abgeben?


    Grüße von S. Brunn

  8. #8
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    Wir werden beraten und zusätzlich eine ausführliche Patienteninfo mitgeben - günstig z.B. für die Notdienstklappe und für Patientinnen, die eine Beratung verweigern nach dem Motto "Jaja, ich weiß schon alles, nun gib die Pille her".
    Wir lassen uns die Beratung unterschreiben inkl. Einverständniserklärung, diese aufzubewahren. Darin steht auch, dass der Patientin bewusst ist, dass es auch bei richtiger Anwendung zu einer Schwangerschaft kommen kann usw (wie auch oben von Herrn Dr. Wickop aufgeführt).Also ich zumindest möchte ungern auf Unterhaltszahlungen verklagt werden. Es klingt lächerlich, aber bei den Ärzten alles schon vorgekommen.

    Viele Grüße
    Deborah Hof-Klatt

  9. #9
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    Hallo frau Noah,
    Keine Frage: Eine ausführliche Beratung ist essentiell!!![/B] Allerdings beraten wir auch über andere "Problemfälle", die wir uns nicht unterschreiben lassen (zwei Beipspiele: Ich lasse mir bei der Abgabe von Johanniskraut auch nicht unterschreiben, dass die Kundin sich darüber im Klaren ist, dass der Empfängnisschutz der "Pille" u.U. nicht mehr ausreichend ist, und ich lasse mir bei der Abgabe von Triptanen auch nicht unterschreiben, dass der Patient nicht an KHK oder ähnlichem leidet).
    Ihre Aussage bestreite ich nicht, aber mann muss auch bedenken das aus dem "Zellhaufen" ein menschliches Wesen entsteht und somit ist die Pille danach ja eine andere Art der Abtreibung. Darüber sind sich viele Frauen,Mädchen, Männer und Jungs nicht im klaren. Wenn eine Frau schwanger geworden ist weil ihr Empfängnisschutz dank Johanneskraut nicht gewirkt hat, wird dies nicht so schnell in zusammenhang gebracht, als wenn sie sich die Pille danach holt und Schwanger wird,weil sie uns nicht alle Infos über ihren Gesundheitszustand gegeben hat.
    Jeder muss für sich entscheiden ob und wie er/sie mit der jetzigen Situation umgeht.
    lg

  10. #10
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Moin,

    Die EllaOne ist jetzt ein OTC wie jedes andere (so die AKWL bei uns).
    Ob man sich die Abgabe und Beratung mit Unterschrift usw. bestätigen läßt, ist jedem selbst überlassen. Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Vorschrift dazu, die Sie dazu zwingt.
    Konsequenterweise müßte man sich dann aber jede Beratung mit "Brief und Siegel" bestätigen lassen, denn auch Aspirin ist nicht frei von Nebenwirkungen.
    Eine moralische Beratung kann und will ich da nicht bieten. Die Entscheidung muss der Betroffenen überlassen werden. Andererseits zwingt mich aber auch niemand, die EllaOne auf Lager zu haben (PiDaNa ist ja noch rx).

    Wir werden den Betroffenen einen Flyer mitgeben (von der AKWL), der noch einmal das Wichtigste aufführt.

    Gruß und schönes Wochenende,

    C. Stackmann

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