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Thema: Dr.Ed- Internetarzt Rezept beliefern?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Susanne Sparing
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    Dr.Ed- Internetarzt Rezept beliefern?

    Hallo zusammen,

    wir hatten heute einen ordentlichen Schreckmoment, denn im Fax fand sich eine Info von Dr. Ed, diesem freundlichen -Teleärzte in England per Internet befragen - System, dass man einer Dame die Pille danach verschrieben habe und diese nun das Medikament bei uns holen komme. Das Originalrezept, wurde auf Anfrage gesagt, bekämen wir nachträglich zugesendet.

    Abgesehen davon, dass es nett gewesen wäre, uns da vorher zu fragen statt es der Dame gleich zu sagen, war es Dr. Ed unmöglich entweder die Kontaktdaten der Patientin herauszugeben (soweit okay) noch Ihr mitzuteilen sie möge uns kontaktieren- man reagierte da sehr ungehalten. Meine Chefin (war Gott sei dank da ^^) hat dann festgelegt ihr sei das ganze zu heiss und da wir direkt gegenüber 2 Frauenärzte mit geöffneter Praxis haben war auch die Dringlichkeit nicht wirklich gegeben. Man hat das ganze dann wohl zähneknirschend der Patientin mitgeteilt.

    Jetzt bleibt die Frage: wie ist denn momentan die rechtliche Lage? Soweit wir wissen, geht es laut europäischem Recht, aber da bei uns dieses Telemedizin verboten ist, gilt das Rezept laut Verbänden und Kammern als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bzw. erhalten ... haben wir uns richtig verhalten? oder hätten wir die Pidana abgeben dürfen? (hätte die gute doch noch 3 wochen gewartet dann wäre das ganze einfacher gegangen )

    Vielen dank und eine schöne Woche!
    FG, Susanne

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Frau Sparing,

    solange es keine EU-VErschriebungsverordnung gibt, gilt die deutsche uneingeschränkt!
    Also: Rezept muss vorliegen (als in allen Punkten korrekt ausgestellte Verordnung). Eine fernmündliche Vorab-Beauftragung durch einen EU-Arzt ist aber "bei gesicherter Identität" zulässig. In diesem Fall auch direkt AN DIE PATIENTIN wenn SICHER wäre, dass ein KORREKT ausgestelltes Rezept gem. AMVerscheibV folgt.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  3. #3
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    Wir hatten diese Woche auch ein Rezept über ellaOne von Dr. Ed (davon hatte ich bisher noch nicht gehört). Der verordnende Arzt hatte eine Praxis mit Sitz in Deutschland, was ich nochmals überprüft habe,
    da es mir auch seltsam vorkam. Die Praxis rief dann allerdings nochmal an und bestätigte, das Privatrezept umgehend per Post nachzureichen. Daraufhin gaben wir das Präparat nach
    nochmaliger Beratung an die Patientin ab. Ich hoffe, das wird jetzt nicht zur Regelmäßigkeit.

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ..ist aber derzeit nicht unzulässig! :-(
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    der Arzt hätte auch den Inhalt der Verordnung bestätigen müssen? Oder was hat da noch gefehlt?

    Gruß,
    C. Stackmann

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    was soll gefehlt haben? Die Apotheke muss
    1. von gesicherter Identität überzeugt sein
    2. das Rezept muss, wie jedes.. in allen Punkten den formalen Anfordeeungen gem. AMVV entsprechen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  7. #7
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    Und bei Punkt 1 liegt dann meiner Meinung nach der Hund begraben.

    Spätestens

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    na dann verweigern Sie halte die Abgabe :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  9. #9
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    Das wollte ich damit ausdrücken

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