Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Arbeitszeit

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    03.02.2011
    Beiträge
    8

    Arbeitszeit

    Hallo,
    ich bin eine angestellte Apothekerin und habe u.a. die Aufgabe, die Dienstpläne für unsere Apotheke zu erstellen.
    Hierzu kommen mir schon seit längerem Fragen, die sich nicht so einfach aus dem Tarif, (der ja für Sachsen=Apothekenstandort sowieso nicht so recht gilt) klären lassen.
    Bei uns erhält jeder Mitarbeiter einen regulären Wochenarbeitsplan mit festgelegten Arbeitszeiten, der zwar einvernehmlich zwischen Chef und Mitarbeiter abgesprochen, aber eigentlich nicht schriftlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags ist.
    Nun ist die Apotheke zwischen 7:30 und 19 Uhr geöffnet und auch unser Team leidet hin und wieder aufgrund von Urlaub und Krankheit an akuter Unterbesetzung, vor allem dann nachmittags. Wie ist das nun arbeitsrechtlich zu sehen: Darf die Apotheke als Vertretung verlangen, dass Mitarbeiter nachmittags zusätzlich oder mal zu einer anderen Zeit kommen oder ist das alleinige Aufgabe des Chefs? Wir haben fast alle Kinder und oft an bestimmten Nachmittagen "unsere Termine" - dies hat dazu geführt, dass sich fast immer die selben "geopfert" haben. (Meine Meinung ist, dass diese Bürde eigentlich auf alle Schultern gleichermaßen verteilt wird -falls keine Freiwillige gefunden werden. )Aber wie ist das arbeitsrechtlich zu sehen?
    Ob, wann und wie darf die Apotheke aus Personalmangel verlangen, dass man mal anders oder zusätzlich als vereinbart kommt?
    Kann man vom Mitarbeiter verlangen, dass er in diesem Ausnahmefall mal eine professionelle Kinderbetreuung engagiert? Oder kann der Mitarbeiter bestimmte Nachmittage einfach ablehnen?
    (Die Kitas machen in Sachsen meist um 17 Uhr zu) Oder muss ich das meiner Chefin, die selbst zwei Kinder hat, überlassen?
    Ich selbst habe übrigens selbst drei Kinder und "zwinge" öfters mal meinen berufstätigen Mann zu wechselnden Kinderdiensten, aber inzwischen wünsche ich mir eine gerechte Verteilung im Team. Wie sieht diese idealerweise aus?
    Vielen Dank für eine arbeitsrechtliche Einschätzung!

  2. #2
    Premium-User Avatar von wombeline
    Registriert seit
    22.03.2014
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    99
    Hey das ich ja mal eine interessante Frage, bin da auch auf die Antworten gespannt

    meine Chefin handhabt das so, wenn Urlaub/Krankheit ist, dass sie auf den Plan bei den Leuten die vielleicht "könnten" ein ? reinsetzt
    wir haben eine Dienstplan für 2 Wochen auf einer Magnettafel und jeder Mitarbeiter hat für vormittags und nachmittags je 1 Magnet
    Habe ich nun frei und sollte evtl. kommen dann schreibt sie eine ? in das entsprechende Feld... und wenn ich keine Termine habe und Zeit habe setze ich dann meinen Magneten da rein

    bei Neueinführung eines solchen Planes muß man dann nur seine Leute sensibilisieren auch jeden Tag auf den Plan zu guckenDSC_0110.jpg

    desweiteren haben wir unter uns Kollegen eine Whatsapp Gruppe gegründet wo wir jede Woche den Plan reinstellen

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    22.03.2011
    Beiträge
    142
    Wie sieht denn der Arbeitsvertrag der einzelnen Mitarbeiter aus?

    letzendlich ist davon alles weitere abhängig.

    Laut Tarifvertrag arbeiten Sie als Vollzeitkraft 40 Wochenstunden an 6 Tagen.

    Der Arbeitsplan muss mindestens 2 Wochen im Voraus bekanntgegeben werden, in Fällen wie Krankheit 24 vorher.

    Persönliche Umstände sind zu berücksichtigen.



    Also darf der Chef natürlich verlange, dass Mitarbeiter zu anderen Tageszeiten als den "üblichen" in der Apotheke Vertretung übernehmen.
    Der regelmäßige Schwimmbadbesuch am Mittwoch Nachmittag ist da das Problem des Arbeitnehmers, nicht des Arbeitgebers

  4. #4
    Premium-User Avatar von wombeline
    Registriert seit
    22.03.2014
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    99
    und wie sieht es aus wenn der Schwimmbadbesuch ein bezahlter Sportkurs ist? wer übernimmt dann die Kosten?

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •