Hallo!
Folgender Fall:
Verordnet ist: AmoxiClavulan 875/125 2xN" und 1x N1.
Es handelt sich also um eine reine Normgrößenverordnung. Die N3 ist mit 24 Stück bestimmt, allerdings meines Wissens nach nicht im Handel. Krankenkasse ist eine Ersatzkasse.
Darf ich alles so beliefern, weil keine Stückzahl angegeben ist und demnach die Packungsgrößenverordnung keine anwendung findet?
Vielen Dank!
Lesezeichen