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Thema: Abgabe bei Kontraindikation

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe bei Kontraindikation

    Ein Arzt verordnet für eine stillende Mutter Paveriwern Tropfen. Dieses Präparat ist bei stillenden Müttern kontraindiziert (Übergang der Opium-Alkaloide in die Muttermilch). Nach telefonischer Nachfrage besteht der Arzt auf die Medikation und hält auch ein Abstillen nicht für erforderlich. Wie ist hierbei die rechtliche Situation: Darf die Abgabe verweigert werden? Wer hätte eine evtl. Schädigung des Säuglings zu verantworten?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Herr Böhm,

    laut §17 ApBetrO ist die Abgabe von Medikamente auf Verschreibung durch den Apotheker zu verweigern, wenn er Bedenken hat.
    (5) Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
    Zu Ihrer Frage bezüglich der Haftung, habe ich diesen Thread wieder ausgegraben:
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...zt-%FCbergehen
    Ich möchte an dieser Stelle Dr. Ravati zitieren:
    Zitat Zitat von Dr. Alexander Ravati Beitrag anzeigen

    Allerdings teile ich absolut die Auffassung von Dr. Peters, dass in der Apotheke allzu leicht der Glaube existiert, man könne bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung jegliche Rechtsverantwortung an den Arzt quasi "delegieren". Dass dies so einfach nicht der Fall ist, wurde hier schon oft angesprochen.
    Im Zweifelsfall - wenn Sie also wirklich ein Risiko für die Gesundheit sehen [...] - lieber ablehnen!
    Beste Grüße und schönen Feierabend
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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