Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Bosentan Kapseln

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    17.01.2011
    Beiträge
    2

    Bosentan Kapseln

    Guten Morgen,

    mir liegt ein Rezept über Kapseln vor mit 2mg Bosentan, 100 St vor.

    Für die Herstellung werden lediglich 6 Tbl benötigt. Das Fertigarzneimittel Tracleer kann aber nur nur mit 56 St für 2676,-? bezogen werden.

    Zur Abrechnung habe ich nur die Info von Der KK, das die Kosten nach Hilfstaxe übernommen werden. Der verband hat auf Nachfrage die Auskunft erteilt, dass die Tabletten nur anteilig! (6 St) mit 90% Aufschlag abgerechnet werden dürften?!

    Ich meine mich jedoch erinnern zu können, daß in so einem Fall die ganze Packung plus 90% abgerechnet werden darf....

    Die Klinik, in der das zu versorgende Baby noch stationär behandelt wird, konnte auf Nachfrage keine Angaben zu Folgeverordnungen machen. Es kann also bei einer einmaligen Belieferung bleiben.

    Vielleicht kann ich hier eine zuverlässige Antwort bekommen, bei dem Preis würde ich nämlich eine Retaxierung am liebsten Vermeiden.

    Vielen Dank.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo Frau Budzko,
    wenn Sie, wie Ihr Verband vorschlägt, nur den Anbruch von 6 Tabletten taxieren, werden Sie bei dieser Rezepturherstellung ordentlich draufzahlen, wenn Sie diese Kapselrezeptur nur einmalig herstellen.
    Zitat Zitat von Ania Budzko Beitrag anzeigen
    Zur Abrechnung habe ich nur die Info von Der KK, das die Kosten nach Hilfstaxe übernommen werden.
    In der Hilfstaxe ist kein Preis für Bosentan geregelt. Daher gilt nach §5 AMPreisV:
    (2) Auszugehen ist von den Apothekeneinkaufspreisen der für die Zubereitung erforderlichen Mengen an Stoffen und Fertigarzneimitteln. Maßgebend ist
    [...] 2. bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis nach § 3 Abs. 2 der erforderlichen Packungsgröße, höchstens jedoch der Apothekeneinkaufspreis, der für Fertigarzneimittel bei Abgabe in öffentlichen Apotheken gilt.
    Somit können Sie die Komplettpackung taxieren.

    Zu überlegen wäre, ob man den Anbruch für dieses Kind zurückstellt und kennzeichnet. Es ist bereits vorgekommen, dass Krankenkassen spätere Folgeverordnungen auf den Arbeitspreis mit der Begründung retaxiert haben, dass das FAM bereits voll abgerechnet sei und es sich um eine Folgeverordnung handelt.

    Sie bleiben also nicht auf den Kosten sitzen, wenn Sie beim ersten Mal das FAM nach §5 AMPreisV voll abrechnen und bei eventuell doch auftretenden Folgeverordnungen nur Arbeitspreis und Gefäß taxieren.
    Quelle: http://www.deutschesapothekenportal....ag.html?id=162

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    17.01.2011
    Beiträge
    2
    Vielen Dank für die Hilfestellung und liebe Grüße aus Köln��

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •