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Thema: Taxierung von Rezepturen!

  1. #1
    Premium-User
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    Taxierung von Rezepturen!

    Hab eine Frage zum Thema Rezeptur-Taxierung:
    Hatte in der Apotheke den Fall eines BG-Rezepts mit folgender Rezeptur:
    Urea 10%
    Basiscreme DAC ad 200,0 x2
    Und dann kam in unserer Apotheke die Frage auf: Wie taxiere ich so eine Rezeptur? Berechne ich den Preis für 200g und taxiere auf dem Rezept mit Faktor 2? Könnte ja sein, dass Arzt die 2 Kruke gewollt hat; viell eine für die Arbeit und eine für Zuhaus.
    Oder muss ich praktisch den Preis für 400,0g berechnen (also nur 1xGefäß und 1x Rezepturzuschlag)
    Danke schonmal.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Cleo,
    zuerst eine Rückfrage: auf dem Rezept steht nur
    x2 und nicht explizit "in zwei Kruken"?
    Dann ist die Sache relativ klar, wie ich finde. Sie kennen das auch von Suppositoren, bei denen dent.tal.dos. auf dem Rezept steht: auch hier wird nur einmal der Rezepturzuschlag für Suppostitorien berechnet.
    Sie hatten sicher auch schon ein Rezept auf dem die Wirkstoffmengen für 100 g berechnet waren und unten darunter stand 1/2, z.B. weil der Arzt zu faul war, die Mengen auf 50 g umzurechnen.

    BG ist bei der Erstattung von Arzneimitteln deutlich kulanter als so manche Krankenkasse, jedoch sollten Sie hierbei keine zwei Gefäße taxieren, wenn nicht auch wirklich explizit zwei Gefäße verordnet worden sind.

    Kurze Info zum Thema BG: Grundsätzlich wird hier (fast) alles erstattet, aber neuerdings muss durch den abgeben Apotheker verstärkt auf Wirktschaftlichkeit geachtet werden. So muss bei wirkstoffgleichen Präparaten nun auf Festbeträge geachtet werden, da hier verstärkt retaxiert wird.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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