Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Fertig-AM in Rezeptur

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    21.03.2014
    Beiträge
    4

    Fertig-AM in Rezeptur

    wie verhält man sich richtig, wenn ein Fertig-AM in einer Rezepturverordnung enthalten ist u. die Herstellerfirma kein Analysenzertifikat
    erstellt.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
    Registriert seit
    29.01.2011
    Beiträge
    424
    Hallo Frau Metzker,

    Fertigarzneimittel die in Rezepturen verwendet werden, müssen nicht als Ausgangsstoff (gemäß §11 ApBetrO) geprüft werden. Sie benötigen also kein Analysenzertifikat und können FAM in Rezepturen ohne weiteres verwenden.

    Anders verhält es sich bei Kosmetika (Bsp. Wolff® Basis Creme). Hier ist der Nachweis der pharmazeutischen Qualität nach ApBetrO erforderlich. Das heisst Sie benötigen ein chargenbezogenes Analysenzertifikat und müssen die Identität prüfen. Einige Firmen geben hierzu inzwischen sehr gute Hilfestellungen.

    Beste Grüße,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •