Hallo,

sorry für die verzögerte Antwort:
1. In D gilt das 4-Augen-Prinzip der AM-Sicherheit. Nicht umsonst hat der Arzt bei AM kein Dispensierrecht. Der Apotheker prüft auch bei rx die indikationsgerechte Anwendung / richtige Dos. usw.! Das OLG Köln hat vor kurzem erst wieder die gemeinschaftliche (gesamtschuldnerischen) Haftung von Arzt UND Apotheker bei einer (hier ungeeigneten und den Patienten schädigenden) rx-Verordnung bestätigt und BEIDE verurteilt (OLG Köln 2013 / U92/12).
2. Nein! anders als bei FAM sind bei Rezepturen SIE der HErsteller und müssen nicht nur für sie therapeutische Sicherheit geradestehen, sondern auch für die Qualität des AM!
3. ja
4. i.d.R. ja! Rezepturen sind IMMER "off-label", da die ja gerade KEINE Zulassung brauchen.