Moin zusammen!
Folgende Problematik:
Zur Behandlung eines Glioblastoms möchte ein Arzt Methadon als Rezeptur aufschreiben (off-label, normale Indikation: Substitutionstherapie).
Daraus ergeben sich mehrere Fragen:
1. Wie sieht es mit der Haftung aus? Haftet alleine der Arzt bei eventuellen Schädigungen/Nebenwirkungen oder auch der Apotheker, da dieser die Rezeptur anfertigt und gleichzeitig diese als "plausibel" einschätzt aufgrund der Plausibilitätsprüfung die ja zwingend erfolgen muss.
2. Ist die Apotheke verpflichtet diese Rezeptur anzufertigen obwohl es sich ja nicht um eine wisschenschaftlich bewiesene Indikation handelt?
3. Wie ist es generell bei Rezepturen geregelt, gelten dort andere Standards für den off-label Gebrauch als wenn ein Arzt ein FAM verordnet?
4. Zahlen das die Krankenkassen ? (der Punkt lässt sich wahrscheinlich am schnellsten beantworten )
Vielen Dank im Voraus
mfg
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