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Thema: Antrag auf Filialapotheke wurde abgelehnt! Was soll ich tun?

  1. #1
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    Frage Antrag auf Filialapotheke wurde abgelehnt! Was soll ich tun?

    Sehr geehrter Herr Dr. Peters,

    derzeit betreibe ich eine Apotheke im Raum Würzburg (Bayern) und habe von meinem Vater eine Apotheke von meinem verstorbenen Vater im Raum Aschaffenburg (hessen) geerbt. Die zuständige Behörde in Hessen hat den Antrag abgelehnt, da anderes Bundesland und angeblich zu große Entfernung und damit nicht "selbe Stadt, Nachbarstad, selber Kreis oder Nachbarkreis" im Sinne des Apothengesetzes handele. Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich sehr wohl um eine Nachbarstadt handelt. Obwohl ca. 80-90 km entfernt, liegt doch KEINE weitere erwähenswerte Stadt dazwischen. Wie sehen Sie das und soll ich Widerspruch einlegen oder klagen...?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort (auch wenn ich weiß, dass jetzt schon Freitag Abend ist) anfang nächster Woche.

    MfG

    Deffner, Apotheker

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Herr Deffner,

    § 2 IV ApoG lautet:

    "(4) Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken ist auf Antrag zu erteilen, wenn
    (...)
    2. die von ihm zu betreibende Apotheke und die von ihm zu betreibenden Filialapotheken innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in einander benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen."
    Die gesetzliche Regelung ist daher eindeutig. Die Frage, ob sie verfassungsgemäß ist, kann ich Ihnen im Rahmen dieser Anfrage leider nicht beantworten. Ggf. lohnt es sich aber, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung einen genauen Blick auf eine Karte zu werfen, in denen Städte und Kreise verzeichnet sind. Möglicherweise gelingt es, die politischen Gegebenheiten unter die Norm zu subsumieren und so doch noch erfolgreich zu sein.

    Bitte beachten Sie die Widerspruchsfrist.

    Für Detailfragen stehe ich Ihnen gerne in der Kanzlei weiter zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    - per eMail ohne Unterschrift -
    Dr. Th. Alexander Peters
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Strafrecht
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