Hallo,
ich habe heute ein Btm-Rezept über 10 Fentanylpflaster bekommen zur Substitution (also mit "S" gekennzeichnet) . Der Arzt ist mir bekannt, verschreibt für die Filialapotheke immer zur Substitution. Ist das überhaupt möglich?
Hallo,
ich habe heute ein Btm-Rezept über 10 Fentanylpflaster bekommen zur Substitution (also mit "S" gekennzeichnet) . Der Arzt ist mir bekannt, verschreibt für die Filialapotheke immer zur Substitution. Ist das überhaupt möglich?
Hallo,
meines Erachtens ist das NICHT erlaubt, denn Fentanyl ist nicht zugelassen zur Substitution. Nach BtmVV geht nur:
Buprenorphin, Methadon und Levomethadon
in Ausnahmefällen Codein und Dihydrocodein
Diamorphin unter besonderen Voraussetzungen
und mehr nicht!
Klarer Verstoß gegen die BtmVV und damit nicht erlaubt - bitte bei der Aufsichtsbehörde nachfragen und ggf. auch "anschwärzen"; darüber hinaus laufen Sie Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben...
Grüße
C. Wegener
Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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Hallo nochmal,
ich vermute, dass der Arzt es versehentlich aufgeschrieben hat. Trotzdem möchte ich ihm die gesetzliche Grundlage darlegen können und da steht in der BtmVV
"(4) Die Verschreibung über ein Substitutionsmittel ist mit dem Buchstaben "S" zu kennzeichnen. Als Substitutionsmittel darf der Arzt nur
1.
Zubereitungen von Levomethadon, Methadon und Buprenorphin,
2.
in begründeten Ausnahmefällen Codein oder Dihydrocodein,
3.
Diamorphin als zur Substitution zugelassenes Arzneimittel oder
4.
ein anderes zur Substitution zugelassenes Arzneimittel"
Wo finde ich denn "ein anderes zur Substitution zugelassenes Arzneimittel"?
Ich beantworte mir die Frage mithilfe der bayerischen Landesapothekerkammer :-) Es müsste ganz einfach in der Zulassung stehen und das ist nicht der Fall.
Danke trotzdem!
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