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Thema: "necesse est"

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    "necesse est"

    Hallo zusammen,

    wir haben einen Arzt, der liebend gern Voltaren Schmerzgel 180g verordnet. Mit dem Zusatz "necesse est". Was genau bedeutet das?
    Ich höre immer, daß man dann das Schmerzgel abgeben müsse. Vornehmlich die 180g.
    Er ist auch nicht bereit, das Emulgel zu verordnen.

    Gruß,
    C. Stackmann

  2. #2
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    Hallo, Herr Stackmann,

    ich kenne diesen Begriff noch aus der guten alten Zeit, als abgegeben werden konnte, was auf dem Rezept stand...
    Damals machte der Arzt damit kenntlich, dass ein üblicherweise nicht verordnungsfähiges Arzneimittel für den Anwendungszweck unbedingt notwendig ist und deshalb zu Lasten der Krankenkasse verordnet wurde. Negativ-Liste,Lifestyle, etc. gab es damals alles noch nicht. Vielleicht ist dieser ärztliche Kollege auch noch von der alten Schule? Nichtsdestotrotz hat diese Floskel heute für uns keinerlei Bedeutung mehr - 180g Schmerzgel sind definitiv nicht verordnungsfähig!

    Herzliche Grüße aus der "guten alten Zeit"!
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  3. #3
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    Hallo Frau Wegener,

    vielen Dank.

    Schönes Wochenende Ihnen,
    C. Stackmann


    PS: Ich würde dann die Verordnungen auf 100g Emulgel ändern. Das müßte ja funktionieren.
    Geändert von apothekelahde (12.12.2014 um 11:45 Uhr)

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Moin,

    noch eine Frage: "verordnungsfähig" bedeutet doch eigentlich soviel wie: "nicht unser Problem", oder nicht??
    Der Arzt ist leider unbelehrbar. Wir überlegen, die Menge auf 150g zu kürzen und hoffen dann, daß der Arzt nicht wieder bei uns anruft....

  5. #5
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    ich verstehe den Zusammenhang nicht? Wieso auf 150g kürzen? Diese ist doch auch nicht verordnungsfähig? Warum dann nicht dem Kunden die 180g geben? Verstehe ich nicht . Der Kunde muss doch eh alles selber bezahlen. Und einfach selber auf Emulgel ändern geht definitiv nicht- das wäre Urkundenfälschung .

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo juliaalexandra,

    da haben sie völlig recht. In Falle des Schmerzgels geht es darum, dass sie 180 g mit "nicht therapiegerecht" gekennzeichnet sind und somit auf gar keinen Fall von der Kasse bezahlt werden. Die 60g hingegen sind mit N1, 120 g mit "keine Angabe" und die 150 g mit N3 angegeben und somit "erstattungsfähig", ABER da sie nicht verschreibungspflichtig sind und keine Ausnahmen für OTC vorliegen, werden sie nur für Kinder erstattet.
    Insofern besteht nur die Möglichkeit, das Rezept vom Arzt in Emulgel umändern zu lassen, oder der Patient zahlt selbst.
    Es ist also schon ein Problem der Apotheke.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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