Hallo zusammen,
ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Ein Zahnarzt möchte oben genanntes bei uns bestellen. Er ist ja keine Privatperson, deswegen ergeben sich folgende Fragen:
1. Die PZNs: 08917324, 7284650 sehen für mich aus wie abgabefähige Behältnisse (H&P-Sätze, Gefahrensymbole etc.) zusätzlich sind auf beiden Gefäßen abziehbare Analysenzertifikate. Muss ich auch für einen Zahnarzt die Lösungen auf Identität prüfen und umfüllen? Problem ist, dass die Natriumhypchlorit-Lösung dann nach Öffnung nur noch 3 Monate haltbar wäre.
1. wie sieht es mit der Dokumentation vor allem für Wasserstoffperoxid 30%aus? Auch für Zahnärzte nach GefStoffV dokumentieren?
3. Wenn ich es prüfen muss, ist eine Abfüllung zwingend erforderlich?
4. Wie taxiere ich? Muss ich in jedem Fall gemäß Hilfetaxe taxieren - (bei Prüfung, bei Abfüllung etc...?)
Vielen Dank
David Schüler
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