Sehr geehrte Damen und Herren,
die ADEXA wirbt gerade mit Beitragsfreiheit bis Ende 2011 und danach bestehnder kostenpflichtiger Mitgleidschaft bis mindestens Ende 2012 und so überlege ich, ob ich Mitglied werden soll. Unter anderem lässt sich so sicherlich die §18 Sonderzahlung nach Bundesrahmentarifvertrag leichter durchsetzen (hierzu hatten Sie mir bereits sehr nette Auskunft gegeben).
Aber: der ADXA kann einem am besten natürlich helfen, wenn der Arbeitgeber Mitlgied der ADA ist. Wenn man seinen Chef nicht direkt darauf ansprechen möchte, hat man eine Möglichkeit, herauszubekommen, ob der Chef Mitglied der ADA ist?
Chrissi Mann
PiP
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