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Thema: Woher weiß man, ob Arbeitgeber Mitlgied der ADA ist?

  1. #1
    Premium-User
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    Woher weiß man, ob Arbeitgeber Mitlgied der ADA ist?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die ADEXA wirbt gerade mit Beitragsfreiheit bis Ende 2011 und danach bestehnder kostenpflichtiger Mitgleidschaft bis mindestens Ende 2012 und so überlege ich, ob ich Mitglied werden soll. Unter anderem lässt sich so sicherlich die §18 Sonderzahlung nach Bundesrahmentarifvertrag leichter durchsetzen (hierzu hatten Sie mir bereits sehr nette Auskunft gegeben).

    Aber: der ADXA kann einem am besten natürlich helfen, wenn der Arbeitgeber Mitlgied der ADA ist. Wenn man seinen Chef nicht direkt darauf ansprechen möchte, hat man eine Möglichkeit, herauszubekommen, ob der Chef Mitglied der ADA ist?

    Chrissi Mann
    PiP

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Mann,
    die Information, ob der Chef im Arbeitgeberverband ist, ist in der Tat wichtig, da nur dann bei eigener Gewerkschaftszugehörigkeit eine echte Tarifbindung vorliegt.
    Sie können Ihren Chef ja einmal fragen, ob er Mitglied im Apothekerverband ist. Wenn hier eine Mitgliedschaft vorliegt ist normalerweise auch eine Mitgliedschaft im ADA hiermit verknüpft. Dies gilt allerdings nicht für Sachsen, da die sächsischen Apotheker mit ihrem Verband (SAV) gerade nicht am BRTV beteiligt sind.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank schon mal für die schnelle Rückmeldung, Herr Hassel.
    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    Sie können Ihren Chef ja einmal fragen, ob er Mitglied im Apothekerverband ist. Wenn hier eine Mitgliedschaft vorliegt ist normalerweise auch eine Mitgliedschaft im ADA hiermit verknüpft.
    Mitlgiedschaft im Apothekerverband besteht. Eine dortige Nachfrage ergab allerdings, dass es ihnen verboten wurde, Auskuft zu erteilen. Auch die ganz allgemeine Nachfrage, ob bei einer LAV-Zugehörigkeit ADA-Zugehörigkeit besteht wurde nicht beantwortet. Schade!

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Mann,
    hier kann ich den Verband nicht verstehen. Natürlich werden die keine Einzelfall-Auskunft erteilen, ob der Apotheker X tarifgebunden ist oder nicht. Aber die Verbände könnten doch grundsätzliche Auskünfte erteilen, wann eine Tarifbindung vorliegt und ob in ihrer jeweiligen Satzung steht, dass die Mitglieder gleichzeitig auch im Arbeitgeberverband organisiert sind. Die Apothekerverbände sollten doch daran interessiert sein, den Tarifvertrag, den sie selbst ja aushandeln, zu vermarkten.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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