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wirtschaftliche Verantwortung Filialleiter
Hallo, ich habe eine Frage in wie weit der Filialleiter auch wirtschaftlich haftet? Beispielsweise bei einer Retaxierung eines 20.000 ? Rezeptes oder wenn eine Kunde seine Rechnung nicht mehr zahlen kann, weil er verstorben ist. Hoffe nicht das der Filialleiter auch diese wirtschaftliche Verantwortung trägt?
Vielen Dank im voraus.
Birgit Seher
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Premium-User
Hallo Frau S,
ohne Kenntnis der genauen Rechtslage würde ich davon asugehen, dass der Filialleiter nicht weitergehend haftet, als ein "normaler" Angestellter auch, denn das ist er ja immer noch: angestellt.
Brenzlig wird es natürlich, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dann wäre er mit Sicherheit auch haftbar zu machen.
Handelt er aber unwissentlich oder fahrlässig, dürfte er raus sein.
Um auf die Bespiele einzugehen: Hat das Rezept offensichtliche Formfehler, könnte man von grober Fahrlässigkeit ausgehen, ist es aber einfach perfekt gefälscht und alle Angaben schlüssig, kann er wohl kaum etwas dafür.
Und ein verstorbener Kunde kann im Normalfall tatsächlich nicht mehr bezahlen - dem Filialleiter ist dies wohl kaum anzulasten.
TH
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