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Thema: Apothekenkauf: Staatlich geförderter oder Apobank Kredit?

  1. #1
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    Apothekenkauf: Staatlich geförderter oder Apobank Kredit?

    Hallo Ihr Lieben,

    Ich spiele mit dem Gedanken eine Apotheke für 550.000 Euro zu kaufen.
    Die Apobank bietet mir einen Staatlich geförderten Kredit mit einer Laufzeit von 15 Jahren Tilgungsdarlehen, Zinssatz 1,6% an.
    Allerdings habe ich hier keine Möglichkeit zur Sondertilgung.
    Dafür müsste ich den Kredit direkt von der Apobank nehmen, jährliche Sondertilgung, Zinssatz dann bei ca. 2,7%.
    Außerdem soll ich mein Warenlager auch auf 15 Jahre tilgen, ein Rat der Apobank.
    Welchen Tipp könnt Ihr mir geben? Lieber auf die 1,6% setzen und das erwirtschaftete Geld vernünftig anlegen?
    Oder ist die Sondertilgung zwingend erforderlich?

    Viele Grüße Tobi

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    ich bin da leider auch nicht so bewandert, da das bei mir innerhalb der Familie laufen wird. Wir haben die Treuhand Hannover zu Hilfe "gerufen".
    Etwas "Begleitung" bei einem solchen Unterfangen ist m.E. sinnvoll.

    Eine Sondertilgungsmöglichkeit ist m.E. eine gute Idee, weil so die Schulden schneller abgebaut werden können. Ohne Sondertilgungsmöglichkeit würden Sondertilgungen entweder unmöglich oder sehr viel teurer, da die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

    Gruß,
    Christoph Stackmann
    PS: ich finde es toll, daß Du das wagst!

    pps: Vernünftig Anlegen. Gute Idee. Nur wo? Tilgung ist die beste Anlage!

  3. #3
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
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    Hallo,

    es kommt auch ein bisschen auf die persönlichen Umstände an. Sind zum Beispiel private Schulden (Stichwort: Hauskauf) vorhanden, lieber die geschäftlichen Schulden stehen lassen (bei günstigerem Zinssatz), da als Betriebsausgaben abzugsfähig, und dafür die privaten Schulden tilgen.

    Ein guter Steuerberater wird da aber auch einiges dazu zu sagen haben. Diesen möglichst frühzeitig ins Boot holen.

    Die Treuhand ist m.E. eine gute Adresse - zumindest habe ich persönlich bisher gute Erfahrungen damit gemacht, sowohl was die Gründungsphase, als auch die ersten Geschäftsjahre angeht.

    TH

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Moin,

    da stimme ich zu. Natürlich sind zunächst private Schulden zu tilgen, da man Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kann. Ein Sondertilgungsrecht ist aber m.E. in beiden Fällen (im Privaten wie im Unternehmen) sinnvoll.

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