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Thema: Zulassung von Blutprodukten

  1. #1
    Premium-User
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    Zulassung von Blutprodukten

    Hallo,

    Beim Lernen bin ich auf eine Frage zu Blut-und Gewebeprodukten gestoßen. Wann muss ich diese zulassen und wann nicht? Müssen sie zugelassen werden, wenn sie als FAM in Verkehr bringt? Im Gegensatz dazu, müssen sie nicht zugelassen werden, wenn der Arzt/ein Labor das eigene Blut aufbereitet? Die genauen Grenzen sind mir hierbei noch nicht klar geworden.
    ich hoffe, dass sie mir helfen können.

    Beste Grüße,

    Christoph

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    15.12.2010
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    444
    Hallo Christoph,

    bzgl. Ihrer Frage müsste ich selber genauer in den Gesetzestexten nachschauen.

    Da Sie gerade eh selber lernen und wahrscheinlich Primärquellen besser zu schätzen wissen, verlinke ich Ihnen im Folgenden ein Dokument des Paul-Ehrlich-Instituts über dessen Amtsaufgaben:
    http://www.pei.de/SharedDocs/Downloa...cationFile&v=3

    Dieses ist - wie Sie sicherlich wissen werden - als Bundesoberhörde für den Bereich zuständig.
    Hoffentlich finden Sie dort, was sie suchen. Es ist meines Erachtens ziemlich übersichtlich.

    Beste Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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