Hallo,
ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass die Verschreibung von ausgenommenen Zubereitungen nach BtmG wie z.B Codeintropfen bei Reizhusten an Süchtige (egal welcher Art) nur auf BTM Rezept erlaubt ist, während die Verschreibung bei nicht Abhängigen ohne einen weiteren "echten" BTM Posten auf BTM Rezept nicht gestattet ist.
Jetzt meine erste Frage: Wo bzw in welchem Gesetz ist das festgelegt? Ich konnte im BtmG und BtmVV nichts dazu finden. :-(
Des weiteren: Da immer Opiat und Alkoholkranke in einem Satz mit Codein als Beispiel genannt werden, stimmt es wirklich, dass Codeintropfen bei Alkoholkranken auf BTM Rezept gehören? Oder gilt das nur für die ganzen Benzodiazepin u.ä. Zubereitungen, also jeweils für die der Abhängigkeit spezifischen Zubereitungen.
Und dann noch: Woher soll der Arzt wissen, dass der Patient von irgendwas abhängig ist? Ich mein den meisten Alkohokranken steht ja nicht auf die Stirn tätowiert, dass sie eine Krankheit haben, und können zu jedem Wald und Wiesen Arzt gehen und diesem was von Schlaflosigkeit und Stress erzählen und bekommen ihre Benzo Verordnung..
Also wo ist der Sinn hinter dieser Gesetzgebung, falls sie wirklich existiert? Da ja weder Arzt noch Apotheker kontrollieren können, ob der Patient übermäßig Alkohol konsumiert.
Und wie sieht es aus, wenn ich als Patient weiß: Aha Herr Müller ist jeden Freitag abend da um seine Methadon Take-Home Verordnung abzuholen und kommt jetzt mit nem Rezept für Codeintropfen oder für Zolpidem, muss bzw in wiefern darf ich da eingreifen? Muss ich auf einer Verschreibung auf BTM-Rezept bestehen?
Lesezeichen