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Thema: PJ Bezahlung 2. Hälfte

  1. #1
    Premium-User Avatar von matthias
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    PJ Bezahlung 2. Hälfte

    Ich habe von einem Kommiliton mitbekommen das er in seiner 2. Hälfte seines PJs zu Beginn 750? bekommt und erst dann auf 880? hochgestuft wird, wenn er eingearbeitet ist. Man muss dazu sagen, dass er seine 1. Hälfte nicht in der Apotheke absolviert und erst in der 2. Hälfte des PJ dort beginnt.
    Ist das rechtens?

    freundliche Grüße,
    Matthias

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Matthias,

    was steht denn in seinem Arbeitsvertrag? Wenn er diese Bedingung unterschrieben hat, ist es rechtens.
    Eine bessere Vereinbarung wäre die Bezahlung nach Tarifvertrag.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von matthias
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    Das weiß ich leider nicht genau.
    Er sagte nur, dass er zu Beginn 750€ erhält und nach einem oder zwei Monaten auf 880€ aufgestockt wird. Sprich den Werten laut Tarif entsprechend. Deshalb die Frage, ob hier ein untertariflicher und unterschriebener (ich denke mal das er unterschrieben hat) Vertrag rechtens ist.

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Matthias,
    Zitat Zitat von matthias Beitrag anzeigen
    Das weiß ich leider nicht genau.
    dann bitte nachfragen und den genauen Wortlaut des Vertrages posten.

    Zu Ihrer Frage, ob man auch untertariflich bezahlt werden darf. Ja, darf man, daher am besten bei Vertragsabschluss auf den Zusatz "nach Tarif" achten.

    Schönen Feierabend
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    diese Frage bitte ins Forum "Arbeistrecht" zu Herrn RA Hassel
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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