Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Urlaubsanspruch als Schwangere vor Mutterschutz

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Beiträge
    29

    Urlaubsanspruch als Schwangere vor Mutterschutz

    Hallo Herr Hassel,

    wie viel Urlaub steht einem zu, wenn man schwanger ist und bis 6 Wochen vor Geburt also bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeitet?

    Als konkretes Beispiel: Stichtag wäre der 14. September, somit arbeitet frau dann noch bis 31.Juli; also genau 6 Monate und ich hätte jetzt gedacht, dass einem dann für 6 Monate Urlaub zustehen.
    Nun meinte eine Freundin, dass sogar bis zum 14. September gerechnet wird, auch wenn man de facto ab 1.8. gar nicht arbeitet, sondern in Mutterschutz ist.

    Wie wird es also korrekt berechnet?

    Danke
    Paula

  2. #2
    Premium-User Avatar von wombeline
    Registriert seit
    22.03.2014
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    99
    Ja das ist korrekt, aber viele Chefs (habe einige erlebt) lassen sich darauf nicht ein

    bis 31. Juli sind doch 7 Monate???

    wenn du bei Adexa bist, oder andere Gewerkschaft oder ne Rechtschutzversicherung hast,
    dann frag da nochmal nach


    hier im Netz gefunden
    Urlaubsanspruch

    Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
    Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html
    also sogar der komplette Mutterschutz!!! 14.9. + 8 Wochen
    Geändert von wombeline (13.11.2014 um 07:46 Uhr)

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Beiträge
    29
    Hallo wombeline,

    stimmt, da habe ich mir verrechnet.

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ja, ich bin sogar in der ADEXA, ich bin jedoch bisher nie wirklich zufrieden gewesen, wenn ich dort eine Anfrage gestellt habe. Ich hatte bereits etwas zum Thema Schwangerschaft gefragt und erhielt die Antwort, dass mir das auch alles mein Arbeitgeber sagen könnte.

    Ich möchte mich aber nicht nur auf den Arbeitgeber verlassen, sondern selber wissen, was Sache ist.

    Danke nochmals, werde in nächster Zeit sicher noch einige Frage haben
    Paula

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Beiträge
    29
    Hallo wombeline und alle, die es auch interessiert.

    Folgendes gilt: Es zählt sogar noch die Zeit im Mutterschutz mit und somit wird der Urlaubsanspruch auf die gesamte Zeit vor der Elternzeit gerechnet!!!

    "Urlaubsanspruch
    Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig."
    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html

    Das ist ja mal super cool

    Paula

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo Frau Martins,

    rechtlich ist das deswegen so super cool ;-), weil die Mutterschutzfrist und auch eventuelle Beschäftigungsverbote wie ein normales Arbeitsverhältnis bewertet wird. Ist ja auch bei der Sonderzahlung so.

    Ich kann da die Antwort der ADEXA übrigens nicht verstehen. Das ist ja eine eindeutig rechtliche Frage, auf die man auch eine Auskunft erwarten darf.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •