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Thema: BTM Dokumentation in Pflegeheimen

  1. #1
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    BTM Dokumentation in Pflegeheimen

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Dokumentation der Betäubungsmittelbestände in Pflegeheimen.
    Laut BtMVV darf ein Arzt die für Pflegeheimbewohner bestimmten Betäubungsmittel unter seiner Verantwortung im Heim lagern. Leider finde ich in der BtMVV keine Angabe darüber, wer die monatliche Bestandskontrolle durchführen muss. Darf die Kontrolle durch beauftragtes Heimpersonal erfolgen oder muss immer der Arzt in der BTM-Kartei unterschreiben? Das BfArM stellt auf der Homepage ein Formular zur Verfügung "Empfehlung zur patientenbezogenen Betäubungsmittel-Dokumentation". In diesem Formular gibt es eine extra Spalte für die monatliche Bestandskontrolle durch den Arzt.
    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen?

    Freundliche Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    das ist auch nicht leicht zu interpretieren. Ich hatte hierzu eine lange Diskussion mit einem Pharmazierat und dem BfArM.
    Ich sehe es so:
    - wenn der Arzt nicht möchte dass die Lagerung auf der Station unter SEINER Verantwortung erfolgt, muss der Bewohner die BtM auf seinem Zimmer lagern und die Einnahme SELBST hinbekommen.
    - da das im Heim unpraktikabel ist, WERDEN in der Regel die BtM über die Stationen es Heims ausgebene und dort auch unter SEINER Verantwortung gelagert.
    - die BtM-Dokumentation hat IMMER der im Sinn BtMVV VERANTWORTLICHE, hier der Arzt(!), persönlich und i.d.R. am Ende des Monats die Pflicht der BEstandskontrolle und dies durch Unterschrift zu dokumentieren.

    Für das von unserer Apo belieferte Heim: Wir beraten hierzu nur und die Ärzte unterschreiben.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

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