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Thema: Abgabe von Methanol zur Kamerareinigung?

  1. #1
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    Frage Abgabe von Methanol zur Kamerareinigung?

    Hallo!
    Gerade kam ein Kunde und wollte 50ml Methanol (99,9%) um den Sensor seiner Kamera zu reinigen.
    Wir haben Methanol ja nur im Labor als Reagenz und können auch nur 1L über den GH beziehen.

    Dürfen wir soviel abgeben? Und wie kennzeichnen wir das Ganze?

  2. #2
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    Hallo Frau Chekerov

    unter Hedinger.de steht genau, was man abgeben darf an einen Kunden. In der linken Leiste Abgabehinweise anklicken, dann Abgabehinweise für private Endverbraucher und berufsmäßige Verwender anklicken und es erscheinen die Stoffe. Auf dem Sicherheitsdatenblatt stehen auch die Piktogramme und H- und S-Sätze.

    Viele Grüße
    S.Schleuter

  3. #3
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    Hallo,
    sind Sie sicher, dass es sich nicht um ein Versehen handelt? In den meisten Fällen ist als Reinigunsgmittel auch Isoprop geeignet, den gibt's wasserfrei (wie gewünschte 99,9%), sodaß die Kamera nicht leiden sollte. Und durch den intensiven Geruch besteht keine Verwechslungsgefahr von Methanol und Ethanol beim Endverbraucher...

    Grüße
    C. Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  4. #4
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    Hallo,
    nein es war kein Versehen. Es sollte wirklich Methanol sein. Der Kunde wollte auch unbedingt 100% und war mit dem vom Hedinger nicht zufrieden, weil wir dort angefragt hatten wieviel % der hat und uns dort mitgeteilt wurde, dass der Methanol nur als Reagenz im Handel ist und die daher keine Angaben zur %igkeit machen.
    Es gibt ein Fertigpräparat, dass Eclipse heißt, in dem ist wohl auch nur Methanol.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo,

    ich habe Ihre Frage in ein anderes Forum verschoben, weil es hierbei um Reagenzien und Gefahrstoffabgabe und nicht um Rezepturarzneimittel und Herstellung geht.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Abgabe einer solchen Menge ist zulässig, muss aber nicht erfolgen. In der Tat kann man über Alternativen (meist erfolglos) wie Isopropanol oder Ethanol streiten, da Methanol für die Reinigung von Sensoren sehr hochwertiger Kamaras verwendet werden soll, deren Besitzer meist sehr konservativ in solchen Dingen sind.

    Kennzeichnung: Vollständiges Etikett: H225, H310-311-331, H370; P210, H233, H280, P302-352, P308-311, P405. Kindergesicherter Verschluß, tastbarer Warnhinweis.

    Toxikologisch ist eine Menge von 50mL - selbst bei einmaliger oraler Gabe - beim Erwachsenen außerhalb der tödlichen Dosis und (vermutlich) auch nicht schwer augenschädigend bei rechtzeitiger Behandlung.

    Das in der Apotheke üblich vorhandene Methanol und über die üblichen Belieferer zugänglich Methanol erfüllt die Anforderung "99,9%" nicht. Hier müsste man bei einem Chemikalienhändler eine entsprechende Qualität gesondert erwerben.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  7. #7
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort Herr Dr.Bregulla

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