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Thema: Steuern

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Steuern

    Hallo,

    ich habe mal gehört, dass man als Student einige Ausgaben(Kassenzettel, Rechnungen) sammeln kann und diese steuerlich geltend machen kann bzw das würde dann mit dem ersten Gehalt verrechnet.

    Ich würde gerne wissen, ob das der Fall ist und was dafür von nöten wäre bzw aufbewart werden muss, um das mit dem Steuerbescheid einzureichen.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
    Lg Anka

  2. #2
    Premium-User Avatar von wombeline
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    ich habe mal gegoogelt:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-die...e10412456.html

    beim Erststudium wohl schwierig, da können nur die Eltern steuerlich was geltend machen...

    generell kann man nichts vom Gehalt abziehen...
    ich würde die Belege der letzten 2 Studienjahre sammeln und dann gucken ob man die bei der ersten Steuereklärung mit einreichen kann...
    dank Elster, und toller Steuersoftware gibt es bestimmt etwas zum Eintragen;

    ansonsten mal einen Steuerberater fragen

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    "ich würde die Belege der letzten 2 Studienjahre sammeln und dann gucken ob man die bei der ersten Steuereklärung mit einreichen kann..."

    oder die Belege den Eltern geben, damit sie die Ausgaben einreichen können. Kommen die zurück, dann noch mal selbst versuchen.
    Ich bin aber ebenfalls der Meinung, daß nur die Eltern das Erststudium geltend machen können.
    Gruß,
    C. Stackmann

  4. #4
    Wiebke Bode
    Gast
    Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich hab mich da vor einer Weile auch mal mit beschäftigt.

    Man kann in der Steuererklärung versuchen, seine Ausgaben fürs Studium als sog. "Werbungskosten" geltend zu machen. Momentan ist das bei einem Erststudium nicht möglich.
    "Werbungskosten" sind im juristendeutsch "Aufwendungen/Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen".
    Bei Werbungskosten wird im Prinzip der aufgewendete Betrag später vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wenn man mal als Beispiel durch sein Studium 1000€ Werbungskosten hatte und dann wenn man anfängt zu arbeiten Einkünfte von 1900€ im Monat hat, so werden vom ersten Verdienst die 1000€ abgezogen und für den Monat muss man nur auf 900€ Steuern zahlen. Das können schon 200€ Unterschied sein. Der Vorteil an den Werbungskosten ist, dass sie sich während des Studiums ansammeln und nicht jährlich verfallen. Wenn man bisher noch keine Steuerbescheide für die letzten Jahre hatte, kann man sie bis vier Jahre später noch in einer nachträglichen Steuererklärung angeben. Bisher gibt es Werbungskosten nur bei Weiterbildungen (z.B. Zweitstudium).
    Es wurde mehrfach Einspruch gegen die Regelung eingelegt, dass nur Weiterbildungen berücksichtigt werden. Die Verfahren laufen noch, der endgültige Beschluss fällt vermutlich erst in ein paar Jahren. Es kann also auch sein, dass nicht zu Gunsten der Studierenden entschieden wird.

    Der Ablauf wäre wie folgt:
    Man sammelt seine Kosten zusammen und gibt alles in der Steuererklärung als Werbungskosten an.
    Das Finanzamt sagt, dass es die genannten Ausgaben nicht als Werbungskosten anerkennt (das ist aktuell der Stand der Dinge).
    Man legt schriftlich Einspruch ein und wartet ab. Ggf. bekommt man eine Mitteilung des Finanzamtes, dass das ganze weiterbearbeitet wird, wenn die Rechtssprechung da geklärt ist.
    Irgendwann beginnt man Geld zu verdienen und zahlt darauf Steuern.
    In den nächsten paar Jahren fällt die Entscheidung und je nach dem war die Arbeit erstmal umsonst oder die Werbungskosten werden anerkannt und man bekommt eine Rückzahlung.

    Zum Thema habe ich auch ein Info-Pdf vom Bund der Steuerzahler/Uni Lübeck gefunden.
    http://www.studentenpack.uni-luebeck...nuar-2014_.pdf [Achtung, schon etwas veraltet da von 1.2014]
    Dort ist auch auf Seite 7 aufgelistet, was man alles als Kosten angeben könnte (in unserem Fall z.B. nicht nur Bücher, sondern auch Laborversicherung, Laborrechnung, Ravati, Kongresse...).

    Auch nochmal nachzulesen hier: http://www.studentenpack.de/index.ph...ruck-garantie/

    Also probieren kann mans. Viel Glück!

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