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Thema: Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009

  1. #1
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    Sozialgericht kippt Apothekenabschlag 2009

    Guten morgen liebe Pharmazeuten!!!

    Nachdem ich letztes We das Rechtsseminar in Düsseldorf besucht habe und nun etwas vertrauter mit dem pharmazeutischen Recht bin, finde ich es äußerst amüsant wie und in welcher Art und Weise die pharmazeutische Rechtssprechung funktioniert...

    Man hat das Gefühl richterliche Entscheidungen werden anhand von Zahlen getroffen und dann passend zu irgendwelchen Paragraphen verabschiedet.

    Zum Abschlag 2010 heißt es:
    "Hinsichtlich des Apothekenabschlags 2010 sei die Schiedsstelle bisher noch gar nicht angerufen worden. Die Festlegung des Apothekenabschlags 2010 falle damit noch in die alleinige Verhandlungshoheit des GKV-Spitzenverbands und des DAV. Das Gericht sei nicht befugt, einzelne Verhandlungselemente vorab festzulegen. "

    So das heißt im Klartext, dass es keine Einigung zwischen beiden Vertretern geben wird, erneut die Schiedstelle tagen muss und das Ergebnis dann von einem der beiden Vertreter beklagt wird, sodass wiederum ein Gericht entscheidet, welcher Abschlag dann gezahlt wird.

    Um es auf deutsch nochmals verständlich zu machen..der Netto-Roh-Ertrag der Apotheker ist für 2009 und 2010 bei laufenden Kosten nicht abschließend geregelt

    Im übrigen habe ich mir die Frage gestellt, warum die Apotheker von ihrem Honorar einen Abschlag leisten müssen bzw.wenn dies schon so gesetzlich geregelt wurde warum zahlen beispielsweise andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen keinen Abschlag von ihrem Honorar( Ärzte,Krankenhäuser etc.)

    Gut zum Abschluss einen Komentar eines User´s bei Apotheke ad hoc
    "Hätte schlimmer kommen können, aber wir bleiben am Markt"

    Besten Gruß Stefan Lödige

    P.S.:
    Die Rechtsseminare kann man nur empfehlen für alle die diese noch nicht besucht haben

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Böse Urteile von Sozialgerichten

    Hallo Herr Lödige,

    es freut mich dass Ihnen mein Rechtsseminar so gut gefallen hat....

    In Bezug auf selltsame, von Interessenverbänden "beeinflußten" Urteilen der Sozialgerichte haben Sie absolut recht. Insbesondere eben jene Sozialgericht offerieren sich allzu häufig als reine Gehilfen der jeweiligen Krankenkassen(Verbände) gegen die gerade geklagt wird. Man hat manchmal den Eindruck als wenn eine regelrechte Vorverurteilung der wirtschaftlichen Interessen von Leistungserbringern wie uns Apothekern beim Gericht vorläge. Davon sind aber (das muss man fairerweise sagen auch andere bereiche von Leistungserbringern für die GKV, wie Optiker, Akustiker, Ärzte, Sanitätshauser etc. immer wieder betroffen).

    Am "besten" ist das aktuelle Urteil des Sozialgerichts Berlin zum Schiedsruch von 1,75 Euro für 2009!! Hier hat ja wohl kaum noch einer damit gerechnet, das die bereits zurückgezahlten Gelder nochmal in Gefahr geraten würden... - das ist jedoch jetzt der Fall 1,75 seien ZU WENIG Rabatt für die Krankenkassen, da die Schiesstelle zwar die Kosensteigerungen der Apotheken, nicht jedoch die Umsatzsteigerungen der Apotheken berücksichtigt habe. Ein angemessener Rabatt hätte demnach irgendwo zwischen 2,20 und 2,30 Euro gelegen. Jetzt droht uns wiederum eine massive Rückzahlung für 2009 an die Krankenkassen...!

    Thats Life...

    Mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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