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Thema: Citronensäure von Bombastus

  1. #1
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    Citronensäure von Bombastus

    Ich habe eine Frage bzgl. der Citronensäure von Bombastus (PZN: 7714004). Muss die Substanz mit ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werde, denn lt. Info handelt es sich um ein Nichtarzneimittel und nicht um eine Chemikalie oder Droge.

    Vielen Dank

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ich bitte um Entschuldigung für die späte Antwort, der Beitrag ist bei mir irgendwie untergegangen.

    Zitrönensäure ist ein Gefahrstoff, wenn er als Chemikalie (und nicht etwa als Lebensmittel) verwendet wird. Dementsprechend muss er, auch unabhängig vom Lieferanten, in das Verzeichnis.

    Bei der Abgabe wiederum ist zu unterscheiden: Als Lebensmittel keine Kennzeichnung, als Chemikalie (z.B. als Entkalker) Kennzeichnung.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    d.h. zum Holundersirup herstellen u. Marmeladekochen ohne Warnschild, für die Kaffeemaschine Kennzeichnung.
    Und wenn der Kunde angibt, er will es zum Marmeladekochen und Kaffeemaschinenentkalken benutzen ?

    MfG

    G.Zück

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Ja. "Formal" muss der Abgebende eine zulässige und nachvollziehbare Verwendung des Gefahrstoffs ermitteln.

    Dass die Vorschriften tw. - gerade im Bereich Apotheke - nicht gerade alltagstauglich sind, ist wohl allen bekannt: Umfangreiche Aufklärung/Dokumentation etc. bei der Abgabe von verd. Salzsäure, Ammoniaklösung, etc., die man im Baumarkt in 1L-Gebinden ohne weitere Nachfrage zu Dutzenden kaufen kann.

    Im Gegensatz zum Baumarkt wird die Apotheke aber regelmäßig überprüft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Detlev Bregulla
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Muß ich nun auch die Citronensäure, die als Lebensmittel abgegeben wird, dokumentieren?

    Danke.
    C. Stackmann

  6. #6
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    Hurra, nein!

    Claudia Wegener
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  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Wie gesagt, nein. Lebensmittel dürfen auch nicht als "Gefahrstoffe" gekennzeichnet werden.

    Bekanntestes Beispiel: Konzentrierten Essig als Lebensmittel gibt es bis zu 80% und ist nicht gekennzeichnet. Eine 80%ige Essigsäure (z.B. mit Verwendungszweck "Entkalkung") hingegen muss vollständig gefahrstoffrechtlich etikettiert werden.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
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