Hallo zusammen,
Im Rahmen der Pflegereform erhöht sich ab dem 01.01.2015 der Anspruch auf Pflegehilfsmittel von monatlich 31 ? auf 40 ?.
Weiß jemand, ob die bestehenden Kunden weiterhin wie gewohnt einfach mit der höheren Pauschale beliefert werden dürfen oder ob jeweils ein neuer Antrag gestellt werden muss?
Beste Grüße
Maike Noah
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