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Thema: ab 1.1.2015 Anspruch auf 40? Pflegehilfsmittel

  1. #1
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    ab 1.1.2015 Anspruch auf 40? Pflegehilfsmittel

    Hallo zusammen,

    Im Rahmen der Pflegereform erhöht sich ab dem 01.01.2015 der Anspruch auf Pflegehilfsmittel von monatlich 31 ? auf 40 ?.

    Weiß jemand, ob die bestehenden Kunden weiterhin wie gewohnt einfach mit der höheren Pauschale beliefert werden dürfen oder ob jeweils ein neuer Antrag gestellt werden muss?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  2. #2
    Premium-User
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    oh, vielen Dank für diesen Tipp Frau Noah. Wir haben im Moment nur noch einen Kunden, nud hätten das glatt übersehen.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Felix Maertin
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    Laut Frau Kummer (so klang sie auch am Telefon) von der TK:
    "Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz
    Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz

    Die Bundesregierung plant für Pflegebedürftige und deren Angehörige eine Ausweitung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Auf Grundlage des uns vorliegenden Gesetzesentwurfs haben wir die aus unserer Sicht wesentlichen Aspekte der aktuellen Planungen (Stand: 1. Lesung im Bundestag am 04.07.2014) aufgelistet.

    Bitte beachten Sie, dass es sich noch um einen Gesetzesentwurf handelt und wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und spätere Umsetzung der Planungen übernehmen. "
    Darauf hat sie sich berufen und es werden erst Anfragen beantwortet, wenn das Gesetz durch ist. Sprich: Abwarten.

  4. #4
    kleiner Nachtrag: die Pflegereform wurde am 7.102014 vom Bundesrat beschlossen. Demnach kann das Pflegestärkungsgesetz zum 1.01.2015 in Kraft treten. Die Änderungen sind mit Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesanzeiger gültig. Ich gehe davon aus, dass es keines neuen Antrages bedarf.
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Ulrich M. Brunner Beitrag anzeigen
    Ich gehe davon aus, dass es keines neuen Antrages bedarf.
    Der hessische Apothekerverband hat aktuell hierzu informiert, dass ein Antrag über den erhöhten Monatsbedarf von 40 € genehmigt werden muss.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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