-
Industrieapotheker - negativer Rentenbescheid - Versorgungswerk
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 2013 als Apothekerin in der pharmazeutischen Industrie (Abteilung Arzneimittelsicherheit).
Letztes Jahr habe ich meinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung gestellt und jetzt eine Absage erhalten.
Durch diesen negativen Rentenbescheid kam das Versorgungswerk nun allerdings mit der rückwirkenden Forderung zur Zahlung des Pflichtmitgliedssatzes (beläuft sich auf eine 4-stellige Summe) auf mich zu.
Jetzt habe ich ein paar Fragen:
- Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. Industrieapothekern und Befreiung von der Rente?
- Lohnt es sich Wiederspruch gegen den negativen Rentenbescheid einzulegen? Gibt es hierzu bereits Erfahrungen? Würdet Ihr für diesen Schritt den Weg über einen Rechtsanwalt empfehlen?
- Habt Ihr vielleicht noch ein paar Tipps, welche Unterlagen besonders Erfolgsversprechend sind einzureichen?
- Durch die Pflichtmitgliedschaft in der Apothekerkammer bin ich auch verpflichtet im Versorgungswerk einen Pflichtbeitragssatz von ca 140? pro Monat zu zahlen. Wozu dient dieser Beitrag genau? Was habe ich davon? Ist dadurch nur die BU abgedeckt oder auch noch etwas anderes (wie bspw. doch ein klein wenig Rente)? Habe ich später im Alter Anspruch auf dieses eingezahlte Geld? Was passiert wenn ich den Betrag nicht zahlen kann/will? Gibt es Möglichkeiten mich von dem Pflichtmitgliedssatz zu entbinden?
- Ich habe bisher (wenn auch nur kurz) in das Versorgungswerk eingezahlt. Habe ich auf meine Einzahlungen im Alter Anspruch? Oder gibt es hier auch wie bei der dt. Rentenversicherung einen Mindesteinzahlungszeitraum (bei der dt. Rentenversicherung liegt dieser bei 60 Monaten)?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen