Hallo, zusammen,

wie sieht das aus, wenn ich als angestellte Apothekerin arbeite und nebenher honorierte Vorträge halte? Müssen diese Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus selbständiger Arbeit verarbeitet werden? Muss ich ein Gewerbe beantragen? Es handelt sich um Abendvorträge, die m. E. ohne Mehrwertsteuer honoriert werden.

Herzliche Grüße
C. Wegener