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Thema: Imatinibverordnung soll Original oder Reimport?

  1. #1
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    Imatinibverordnung soll Original oder Reimport?

    Hallo,

    auf dem Rezept wurde Imatinib 400 mg N3 verordnet. Können wir da einfach Original abgeben oder müssen wir Reimport bestellen. Da wir das mit dem Wirstoff und KK zu spät durchspielen haben, haben wir schon 3 mal das Original abgegeben
    ohne sonder PZN. Was würden wir jetzt nachträglich machen um ein Retax zu vermeiden. Falls das retaxiert werden soll, wird das auf
    0 retaxiert oder auf das günstige Reimpoert?
    Danke im Vorraus.

    MFG
    Ines Abada

  2. #2
    Premium-User
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    Ich frage mal ganz schlicht: Würden Sie bei einer Verordnung "Ibuprofen 600 N3" darüber nachdenken ob ein Reimport abzugeben ist?

    Zunächst einmal handelt es sich um eine schlichte Wirkstoffverordnung. Da kein Reimport namentlich verordnet ist (und solange kein Reimport der Rabattpartner der jeweiligen Kasse ist) wird man ihnen auch nichts retaxieren, weder auf 0, noch auf einen Import.

    Sie werden aber unter Umständen die Abgabe des Originals bei der Reimportquote zu spüren bekommen. Das hängt allerdings von Ihrer sonstigen Quotenerfüllung ab und kann daher nicht vorausgesagt werden.

  3. #3
    Premium-User
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    So allgemein kann man das nun auch nicht sagen!
    Es liegt - wie sie alle richtig bemerkt haben - eine Wirkstoffverordnung vor. Dann gilt: es muss ein preisgünstiges Arzneimittel ausgewählt werden, mithin eins der DREI PREISGÜNSTIGSTEN! Also durchaus ein Reimport. Sollten alle drei preisgünstigen Arzneimittel nicht lieferbar sein, muss dies entsprechend vermerkt werden (Sonder-PZN). Vorrang haben natürlich auch hier mögliche Rabattverträge, aber schlußendlich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot!
    Ob die Kasse bei Abgabe des Originals (ohne Rabattvertrag) auf Null retaxiert, kann keiner sagen. Ich gehe aber davon aus, dass man den günstigsten Reimport zugrunde legen und die Differenz in Abzug bringen wird - solange es keine noch günstigeren Generika gibt...
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  4. #4
    Premium-User
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    Zitat Zitat von Claudia Wegener Beitrag anzeigen
    SDann gilt: es muss ein preisgünstiges Arzneimittel ausgewählt werden, mithin eins der DREI PREISGÜNSTIGSTEN! Also durchaus ein Reimport.
    Wo sie Recht haben haben Sie Recht

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