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Thema: Gegenzeichnen in der Klinik - Rechtliche Grundlage oder "nur" QMS-Vorschrift?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Ingo Müller
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    Gegenzeichnen in der Klinik - Rechtliche Grundlage oder "nur" QMS-Vorschrift?

    Im Rahmen des QM sollen die Ärzte in der Klinik die Medikation gegenzeichnen, nachdem diese von der Pflegekraft in die Kurve eingetragen wurde. Dagegen sträubt sich natürlich die Ärzteschaft... Gibt es rechtliche Grundlagen dazu, um sagen zu können "Ihr müsst aber!"?

    Vielen Dank im Voraus,

    I. Mülller

  2. #2
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    im Rahmen von welchem QM? Dem der Klinik? was sagt denn dann der QMB der Klinik dazu?

    So weit ich weiß ist ein QMS in Kliniken Pflicht. Und der QMB einer großen Klinik ist extra angestellt. Also sollte der QMB auch wissen, auf welcher Grundlage diese "Regel" im System erstellt wurde.

    Die muss ja selbst wenn es keine rechliche Verpflichtung gibt irgendwie begründet sein. Und eigentlich im weitestgehenden Sinne auch mit der Klinikleitung abgeklärt.
    Auf welcher Basis weigern sich also die Ärzte? Oder wurden sie einfach nicht genug "ins Boot" geholt?

    Erster Ansprechpartner ist als IMHO der QMB. Der sollte das wissen. Zumindest hoffe ich das in einem großen Klinikbetrieb.

  3. #3
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    Hallo,
    so ähnlich läuft es im Pflege- / Altersheim aber auch! Wenn der Arzt eine Medikation anpasst, wird es vom Heimpersonal ins Mediblatt eingetragen und muss dann dort vom Verordner gegengezeichnet werden. Nur dann übernehmen wir in der Apo auch die Medikation in die Patientendatei und stellen entsprechend die Arzneimittel. Arzneimitteltherapie-Anordnung ist ärztliche Aufgabe (darum reissen sie sich ja auch immer) - also müssen sie per Unterschrift / Handzeichen auch die Verantwortung dafür übernehmen! In der ambulanten Praxis ist das quasi die Unterschrift auf dem Rezept - im KH eben in der Kurve...

    Grüße C. Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  4. #4
    Premium-User Avatar von Ingo Müller
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    Zitat Zitat von bellisperennis Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß ist ein QMS in Kliniken Pflicht. Und der QMB einer großen Klinik ist extra angestellt. Also sollte der QMB auch wissen, auf welcher Grundlage diese "Regel" im System erstellt wurde.
    Ich wurde vom zuständigen QMB gefragt! Da einige Berreiche (neu) zertifiziert werden sollen kam dieser Streitpunkt erneut auf. Die Argumentation der Ärzte: Genügt doch auf dem Aufnahmeblatt o.Ä. die Medikation gegen zu zeichnen. Warum zusätzlich in der Kurve?
    Was ist in dem Fall, wenn ein Folgeblatt in der Kurve angelegt wird und die Medikation durch die Pflegekraft übernommen wird? Gegenzeichnen oder nicht?

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand verweise auf Paragraphen etc. nennen könnte.

    Mit besten Grüßen,

    I. Müller

  5. #5
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    Ich kann Ihnen maximal mit der Berufsordnung kommen...

    §10 Dokumentationspflich
    (1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen
    Aufzeichnungen zu machen.
    So weit ich weiß spiegelt doch die Kurve die tatsächliche Therapie wieder, oder? Also das was wirklich durchgeführt wurde.


    Eventuell kann man auch argumentieren, dass ein Gegenzeichnen (und damit eine Kontrolle) ja in Haftbarkeitsfragen im Interesse der Ärzte ist.

  6. #6
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    soeben ist mir noch etwas über den Weg gelaufen:

    https://www.thieme.de/statics/dokume...0_1-schutz.pdf

    Kein Gesetzestext, aber eventuell finden Sie hierin etwas passendes, ich habe es nur überflogen, leider werden bezüglich der Dokumentation keine Gesetzesstellen genannt.

  7. #7
    Premium-User Avatar von Ingo Müller
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    Vielen Dank!

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