Im Rahmen des QM sollen die Ärzte in der Klinik die Medikation gegenzeichnen, nachdem diese von der Pflegekraft in die Kurve eingetragen wurde. Dagegen sträubt sich natürlich die Ärzteschaft... Gibt es rechtliche Grundlagen dazu, um sagen zu können "Ihr müsst aber!"?
Vielen Dank im Voraus,
I. Mülller
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