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Thema: das ausstellungsdatum

  1. #1
    Premium-User
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    9

    das ausstellungsdatum

    guten tag
    bei uns in der apotheke wurde ein kassenrezept auf thyronajod N3angenommen, das nicht mehr gültig war. das rezept wurde im ersten quartal ausgestellt(februar). Der arzt hat sich geweigert neues rezept auszustellen,weil sonst bekommt die pazientin ihre tabletten im zweiten quartal nicht. kann man so was mit krankenversicherung regeln?
    die pazientin hat schließlich ihre tabletten erhalten.
    mfg
    karvezide

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Guten Abend Frau Becker,
    Sie können es zumindest versuchen. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, das Geld zu erstatten.
    In welchem Quartal das Rezept ausgestellt worden ist, spielt übrigens keine Rolle, richtig ist, dass ein Rezept nur einen Monat lang zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann.
    Beispiel: Das Rezept wurde im 1.Quartal am 20. März ausgestellt, dann ist es bis zum 20. April erstattungsfähig (auch, wenn das ja bereits im 2. Quartal liegt).

    Ihre Möglichkeiten sind:
    1) Dem Patienten die Leistung privat in Rechnung stellen, was nachträglich sicher schwierig werden wird.
    oder 2) das Gespräch mit der Kasse suchen bzw einen Brief schreiben und erklären, dass das Datum übersehen wurde, die Patientin die Tabletten nun aber dennoch erhalten hat und auch braucht, da sie die Tabletten dauerhaft einnehmen muss.

    Einen Versuch ist es wert.
    Wünsche eine gute Nacht.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    444
    Hallo Frau Becker,

    ich sehe das genauso wie Frau Noah.
    Je nach Krankenkasse kann man auf ein gewisses entgegenkommen hoffen.

    Entweder Sie schreiben die Patientin an und bitten, da Sie das Ausstellungsdatum leider übersehen haben, die Tabletten privat zu bezahlen.
    Oder Sie wenden sich an die Krankenkasse und fragen zunächst telefonisch an und sichern es dann unter Umständen mit einem per Fax gesendeten Kostenvoranschlag ab. Nach meiner Erfahrung zeigen sich die KK durchaus auch kooperativ (z.B. einmal 2 Tage zu altes Rezept akzeptiert auf Nachfrage und zum anderen ein Muster 16 Rezept von 1999 - also Vorvorgänger - akzeptiert).

    Überlegung: Angenommen - und so ist es ja MEISTENS - die Patientin nimmt eine Tablette Thyronajod pro Tag. Dann reicht eine N3-Packung (100 St.) für mindestens ein Quartal (max. 92 Tage).
    Dann verstehe ich die Argumentation der Praxis nicht.

    Klar ist, falls eine Arztpraxis ein Kassenrezept in einem neuen Quartal ausstellt, muss zunächst der Patient dort gewesen sein und die Praxisgebühr bezahlt haben.

    Schönen Tag,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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