guten tag
bei uns in der apotheke wurde ein kassenrezept auf thyronajod N3angenommen, das nicht mehr gültig war. das rezept wurde im ersten quartal ausgestellt(februar). Der arzt hat sich geweigert neues rezept auszustellen,weil sonst bekommt die pazientin ihre tabletten im zweiten quartal nicht. kann man so was mit krankenversicherung regeln?
die pazientin hat schließlich ihre tabletten erhalten.
mfg
karvezide
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