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Thema: Alternative für Boro Scopol Augentropfen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Alternative für Boro Scopol Augentropfen

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer Alternative zu Boro Scopol Augentropfen.
    Unsere Ärztin möchte diese für die Palliativmedizin und dort gegen den Speichelfluß verwenden.

    Leider scheint es da nichts zu geben. Der Wirkstoff ist laut Großhandel auch nicht zu bekommen, so daß man die Rezeptur nach DPhG (Scopolamin + Aqua conservans) anwenden könnte.

    Nun habe ich von "Ophthan scopodermin Augentropfen" aus Finnland erfahren, kann diese aber nicht im WWW oder über Pharmore finden.

    Atropin POS scheint wieder lieferbar zu sein, wäre also für diesen Fall noch eine Alternative. Und Scopolamin- Pflaster sind doch wegen der schlechten Durchblutung keine wirkliche Alternative, oder?

    Gruß,
    C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (12.08.2014 um 17:17 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Herr Stackmann,

    ich habe nach Ihrer Anfrage auf der homepage der ilo gesucht und bin fündig geworden:
    http://www.ilapo.de/index.php?id=78&...al=0&de=818951
    (man muss sich mit doc check passwort einloggen)

    Oftan Scopolamin
    2,25 mg/ml Santen (FIN)
    Wirkstoff: Scopolamin
    Menge: 10
    Einheit: Milliliter
    Darreich-Form: Augentrpf.
    ca. ApoEK: 24 €
    Einstufung: Apothekenpflichtig
    Lieferzeit: 7-12 Werktage

    Beste Grüße und schönen Feierabend
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Hallo Frau Noah,

    super, vielen Dank!!!

    Einen schönen Feierabend noch,

    Christoph Stackmann

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    eine Frage noch: Benötige ich ein Rezept? Das AM ist ja in Finnland nur apothekenpflichtig.
    Dr. Ravati schrib in einem anderen Beitrag: "Der Arzt muss nur angegeben werden wenn es einen verordnenden Arzt gibt -sonst nicht. Ist das AM HIER nicht rx, brauchen Sie beim Import aus dem EWR auch kein Rezept."

    Nun ist das AM hier ja nicht rx, da es hier gar nicht zugelassen ist. Boro Scopol aber ist hier ja rx.

    Eigentlich benötige ich dann ja auch kein Rezept, oder doch??

    Gruß,

    Christoph Stackmann

  5. #5
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    Ich glaube, da geht Ihnen etwas durcheinander:
    wenn ein Arzneistoff bei UNS rx ist, dann benötigen auch dann ein Rezept, wenn es im Herkunftsland einen anderen Status hat - ausschlaggebend ist immer der Status in Deutschland - und da ist Scopolamin verschreibungspflichtig.

    Grüße
    C. Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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  6. #6
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Danke. So ergibt das einen Sinn.

    Nun ist das Problem nur noch die Palliativ-Sache. Da ist eine kurzfristige Beschaffung durchaus eine Herausforderung....


    Gruß, C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (13.08.2014 um 22:11 Uhr)

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    nur mal aus Interesse, weil ich mir das nicht so gut vorstellen kann: Die Augentropfen werden dann geschluckt oder lokal aufgetragen?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Noah,

    das Medikament soll dem Sterbenden von den Angehörigen auf die Zunge gegeben werden (daher ist auch eine Injektion nicht gewünscht). Dort sollte es ja schon resorbiert werden und dann die Schleimbildung hemmen.

    Nun habe ich das Problem, dass ich ja anscheinend ein Rezept für den Import brauche und erst dann bestellen darf. Wenn ich dann ein paar Tage auf die Lieferung warte, ist der Patient wahrscheinlich tot, wenn das Medikament eintrifft. Und dann? Dürfte ich es vorhalten, da ja eine Verschreibung für einen Parienten vorliegt (auch wenn der nicht mehr lebt)? Oder muß es zurückgessendet werden, da der Patient ja tot und eine Vorratshaltung ja verboten ist?

    Ein echtes Problem.
    Muss es überhaupt Scopolamin sein, das ja unselektiv an den mACh- Rezeptoren wirkt, oder reicht ein Selektiveres (das hoffentlich einfacher zu beschaffen ist)?

    Gruß,
    C. Stackmann

    PS: der LAV ist da wohl auch nicht so bewandert in dem Thema. Info von dort, daß ich ein Rezept brauche. Klar. Aber ob ich das Medikament dann lagern darf (es würde ja nie abgeholt werden), verraten die mir auch nicht. M.E. wäre das eine Grauzone.
    Geändert von Christoph Stackmann (14.08.2014 um 16:52 Uhr)

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Stackmann,
    bezüglich dieser speziellen, rechtlichen Import-Frage werde ich Ihren Thread nun in den Bereich von unserem Kompetenzmanger Dr. Ravati verschieben.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    die meisten Behörden haben nichts dagegeen, wenn es PERSONEN-bezogen(!) gelagert wird.
    Für alle möglichen Patienten aber nicht!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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