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Thema: Arbeitslos melden nach PJ

  1. #1
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    Arbeitslos melden nach PJ

    Mein PJ endet zum 31.Oktober 2011. Danach möchte ich mich arbeitssuchend melden, um nach einer neuen Apotheke Ausschau zu halten.
    Die Frist dafür ist 3 Monate richtig? Ich habe gehört, dass man sich auch online arbeitssuchend melden kann. Und gibt es noch andere Dinge zu beachten?
    Das Versorgungswerk wird dann durch das Arbeitsamt bezahlt??

    Vielen Dank schon mal im Vorraus für meine vielen ungeklärten Fragen.
    Valentin

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sehr geehrter Herr Fray,

    es gibt bei der Arbeitsagentur die Möglichkeit, sich sowohl telefonisch, schriftlich als auch online arbeitssuchend zu melden. Online ist dies möglich über www.arbeitsagentur.de > Jobbörse > Arbeitssuchend melden. Nach erfolgter Meldung wird sich die Agentur für Arbeit mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Diesen sollten Sie unbedingt einhalten, da Ihre Mitteilung über Ihre Arbeitsuchendmeldung erst dann wirksam wird.
    Wie Sie schon richtig schrieben, muss die Meldung spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen.

    Die Beiträge für das Versorgungswerk übernimmt die Agentur für Arbeit auf Grundlage des § 207 SGB III. Die zu erstattenden Beiträge sind dabei auf die Höhe der Beträge begrenzt, die die Agentur für Arbeit ohne die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer des Leistungsbezuges zu tragen hätte. Der Antrag ist unter Vorlage des alten Befreiungsbescheides zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    es gibt bei der Arbeitsagentur die Möglichkeit, sich sowohl telefonisch, schriftlich als auch online arbeitssuchend zu melden. Nach erfolgter Meldung wird sich die Agentur für Arbeit mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Diesen sollten Sie unbedingt einhalten, da Ihre Mitteilung über Ihre Arbeitsuchendmeldung erst dann wirksam wird.
    Wie Sie schon richtig schrieben, muss die Meldung spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen.
    Hallo Herr Hassel,
    ich habe gestern die telefonische Variante gewählt. Auf der homepage der Agentur für Arbeit steht eine kostenpflichtige Rufnummer, unter der man sich melden soll. Gesagt getan wurde ich sehr unhöflich behandelt und mein Anliegen, mich arbeitssuchend zu melden, wurde abgelehnt. Die Dame am Telefon wusste zwar zuerst nicht mal, was ein Pharmazeut im Praktikum ist (sollte die Agentur für ARBEIT eigentlich ja wissen) und nach einer kurzen Nachfrage meldete sie sich bei mir und meinte, Pharmaziepraktikanten stünden nicht in der Pflicht, sich arbeitssuchend zu melden. Man müsste lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit im Amt vorbeikommen und sich arbeitslos melden. Ich hab mir dann noch mal den Namen der Dame buchstabieren lassen und mir versichern lassen, dass mir kein Geld flöten geht, weil ich mich ja gestern direkt gern arbeitssuchend gemeldet hätte. Nach ihrer Auskunft sei das absolut nicht nötig (ich glaube auch, die hatte keine Lust meinen Fall aufzunehmen).

    Langer Rede kurzer Sinn: Ist hier alles richtig gelaufen oder war dies eine Falschauskunft???

    Schon mal besten Dank.
    Valentin

  4. #4
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    Hallo Valentin,

    deine Frage ist zwar schon ein bisschen her, aber da ich mich gerade damit rumgeschlagen habe und bei dir ja noch ein bisschen Zeit zu sein scheint:
    Probiers noch mal, dich 3 Monate vorher arbeitssuchend zu melden, für den Anspruch auf ALG1. (So war der Ratschlag unserer Kammer, bei mir hats auch funktioniert).
    Die Nummer ist teuer, du kannst die Nummer des zugehörigen Festnetzanschlusses (=anrufen zum Ortstarif) auf 0180.info nachschlagen: http://www.0180.info/suche.html?s=agentur+f%FCr+arbeit
    Du musst dir noch die richtige Agentur deines Wohnortes raussuchen.
    Trotzdem spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden. Da gibt's dann den Antrag auf Arbeitslosengeld. Bei diesem Termin auch darauf hinweisen, dass man im Versorgungswerk ist, dann kriegt man noch ein weiteres Formular. Viel Spaß noch im PJ!

  5. #5
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    Böse

    Hallo Maria,
    vielen Dank für deine nette Antwort. Der Tipp mit dem Versorgungswerk ist super, das hätten die auf dem Amt sonst sicher nicht von alleine richtig gemacht. Danke dafür.
    Mich würde noch mal die ganz korrekte rechtliche Lage interessieren. Wie ist das aus der Sicht eines Juristen? Ist das richtig, dass PiP wirklich nicht in der Pflicht stehen oder sind die Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit nur schlecht geschult??

    Danke
    Valentin

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Herr Fray,
    das Pharmaziepraktikum ansich zählt zur Ausbildung und ist losgelöst von dem vorangehenden Studium. Die Ausbildungszeit endet nicht mit Ablauf des Ausbildungsvertrages, sondern mit Bestehen des Dritten Abschnittes. Die Zeit zwischen dem Bestehen des Dritten Abschnittes und der Erteilung der Approbation gehört nicht mehr zur offiziellen Ausbildungszeit. Die gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Bei einem Pharmaziepraktikum handelt es sich nun um ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, so dass die Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen muss. Insofern hat Ihnen die Arbeitsagentur dahingehend die richtige Auskunft erteilt.
    Allerdings ist es nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur sinnvoll, sich auch als Auszubildender frühzeitig arbeitssuchend zu melden.
    Die Arbeitsagenturen haben teilweise unterschiedliche Arbeitsanweisungen, von daher ist es durchaus möglich, dass die für Sie zuständige Arbeitsagentur auf eine Arbeitssuchendmeldung mit der 3-Monats-Frist
    verzichtet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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