Wie ist das, wenn man eine Chemikalie zu privaten Zwecken abgibt, mit der Dokumentationspflicht? Laut pharma4u besteht diese nur bei giftigen und sehr giftigen Stoffen. Weiterhin steht da, es gebe eine Belehrungspflicht gemäß Chemikalienverbotsverordnung. Gilt diese Belehrungspflicht auch nur für giftige oder alle Chemikalien?

Und wie hat diese Belehrung auszusehen? Und wie dokumentiert man dies am besten? Hierzu gibt es sicher Vordrucke (ein link hierzu wäre toll!).

Schon einmal herzlichen Dank.
Valentin