Eine Frage an Herrn Hassel,
wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2.Halbjahr aus? Ich habe gehört, dass einem dann der gesamte Jahresurlaub zusteht. Stimmt das? Und wenn ja, auf welchen Paragraphen kann ich mich da berufen?
Vielen Dank
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