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Thema: Urlaubsanspruch bei Kündigung

  1. #1
    Premium-User Avatar von viktoriaapotheke
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    Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Eine Frage an Herrn Hassel,

    wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2.Halbjahr aus? Ich habe gehört, dass einem dann der gesamte Jahresurlaub zusteht. Stimmt das? Und wenn ja, auf welchen Paragraphen kann ich mich da berufen?

    Vielen Dank

  2. #2
    Premium-User Avatar von Claus Rycken
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    BRTV §11 Erholungsurlaub: "(5) Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf 1/12 des tariflichen Jahresurlaubs."

    Die Halbjahresfrist bezieht sich auf §18 Sonderzahlung: "(3) Den vollen oder gekürzten Betrag nach Absatz 1 oder 6 erhalten alle Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Jahr der Auszahlung mindestens zwölf Monate besteht. Bei einer geringeren Betriebszugehörigkeit besteht ein Anspruch in Höhe von 1/12 des vollen oder gekürzten Betrages für jeden vollendeten Beschäftigungsmonat. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt, besteht ein Anspruch in Höhe von 1/12 des vollen Betrages für jeden vollendeten Beschäftigungsmonat. Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate besteht, haben keinen Anspruch auf Sonderzahlung.
    Darüber hinaus haben Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate im Kalenderjahr besteht, keinen Anspruch auf
    Sonderzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis durch den Mitarbeiter oder durch den Apothekeninhaber aus verhaltensbedingten Gründen
    gekündigt wird."

    Also: Wenn du betriebsbedingt gekündigst wurdest, darf Dein Chef nicht nur das halbe Weihnachtsgeld auszahlen, sondern muss (anteilig) das volle Weihnachtsgeld (1 Tarifgehalt, anteilig) aiuszahlen. Cave: Bist Du übertariflich angestellt, hast Du trotzdem nur Anspruch auf ein Tarifgehalt als Weihnachtsgeld!

    Gruß,
    Claus Rycken

  3. #3
    Premium-User Avatar von viktoriaapotheke
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    Vielen Dank Claus.

  4. #4
    Premium-User
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    Guten Tag,

    dazu noch eine Frage.
    Wann muß der Arbeitgeber das anteilige Weihnachtsgeld auszahlen. Im November oder mit dem letzten Gehalt während der Anstellung?

    Danke für die Antwort.

    S. Ruth

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Guten Tag Frau Ruth,
    der Tarifvertrag regelt, dass der Mitarbeiter die anteilige Sonderzahlung (sofern ein Anspruch darauf besteht) mit dem letzten Gehalt erhalten soll.
    Gruß
    Martin Hassel
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