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Thema: Ist in der Apotheke ein Erste-Hilfe Kasten notwendig

  1. #1
    Premium-User
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    Ist in der Apotheke ein Erste-Hilfe Kasten notwendig

    Wünsche einen schönen Abend,
    mir ist aufgefallen, dass bei uns in der Apotheke nirgendwo ein Erste-Hilfe Kasten hängt. Meine Kollegin vermutet, dass der nicht nötig ist, weil man in der Apotheke ja quasi alles notwendige vorrätig hat.
    Ist das so? Was sagt die Apothekenbetriebsordnung denn hierzu?

    Danke
    Daniela Bäumer
    PTA

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    tatsächlich sagt die ApBetrO NICHTS Konkretes zu einem Erste-Hilfe-Kasten. Allerdings müssen gem. § 15 Verbandstoffe in einem vollen Wochenbedarf jederzeit da sein! Insofern sind die Apotheken i.d.R. ohnehin über das Niveau eines 0815-Erste-Hilfe-Kastens ausgerüstet.
    Allerdings empfehlen die Unfallverhütungvorschriften der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege das Vorhandensein eines Erste Hilfe-Sets ! Im Notfall ist es zumindest hilfreich wenn man die Sachen irgenwo für alle bekannt und schnell grifbereit hat.

    Beste Grüße

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    171
    Auch die Berufsgenossenschaft sagt lediglich

    "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitge halten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird." (BGR A 1, § 25, Abs. 2)

    Insoweit sind die der DIN-Norm 13157 entsprechenden Erste-Hilfe-Kästen nicht vorgeschrieben. Für die praktische Umsetzung sollte ein (bis 50 Arbeitnehmer bzw. an jeder Betriebsstätte) Kasten zur Verfügung stehen.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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