Sehr geehrter Dr. Peters ,
wir beliefern ein Altenheim und seit etwa 2 Jahren verlangen sie, dass die Medikamente verblistert werden. Nun blistern wir also auch halbe Tabletten, was mir persönlich sehr gegegen den Strich geht, aber das Altenheim will das so und die betreffenden Ärzte verschreiben aufgrund der Wirtschaftlichkeit bevorzugt überdosierte Tabletten, die dann von uns geteilt werden müssen.
Da sich bei uns die Revision angemeldet hat, möchte ich nun aber doch gerne wissen, ob wir uns damit womöglich strafbar machen?!
Gibt es ein Gesetz, dass das Blistern von halben Tabletten verbietet?
Gruß von blister (mache dies lieber anonym)
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