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Thema: Blistern von halben Tabletten für Altenheim

  1. #1
    Premium-User
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    Blistern von halben Tabletten für Altenheim

    Sehr geehrter Dr. Peters ,
    wir beliefern ein Altenheim und seit etwa 2 Jahren verlangen sie, dass die Medikamente verblistert werden. Nun blistern wir also auch halbe Tabletten, was mir persönlich sehr gegegen den Strich geht, aber das Altenheim will das so und die betreffenden Ärzte verschreiben aufgrund der Wirtschaftlichkeit bevorzugt überdosierte Tabletten, die dann von uns geteilt werden müssen.

    Da sich bei uns die Revision angemeldet hat, möchte ich nun aber doch gerne wissen, ob wir uns damit womöglich strafbar machen?!
    Gibt es ein Gesetz, dass das Blistern von halben Tabletten verbietet?

    Gruß von blister (mache dies lieber anonym)

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Mr. Blister,

    als Apotheker dürfen Sie seit nunmehr ca. 5 Jahren verblistern. Damit werden Sie – auch haftungsrechtlich –zum Arzneimittelhersteller. Ein solcher bedarf für seine Tätigkeit grundsätzlich einer Genehmigung nach § 13 AMG. Anders nur der Apotheker, der im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes verblistert. Die Verblisterung im Rahmen einer Heimbelieferung stellt meines Erachtens eine solche apothekenübliche Tätigkeit dar, für die folglich eine Genehmigung ausnahmsweise nicht erforderlich ist. Auf den Umstand, dass die verordnete Medikation bzw. Tablette geteilt wird, kommt es dagegen nicht an (Herstellen ist Herstellen). Wichtig: verwenden Sie keine Klinikpackung.

    Ich wünsche schöne Ostertage und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Dr. Peters

  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Dr. Peters,

    wir überlegen gerade, das Blistern in fremde Hand zu geben. Eine Fremdfirma darf aber keine halben Tabletten blistern, richtig? Da gilt dann ein anderes Recht?

    blister

  4. #4
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Sehr geehrter Fragesteller,
    hier weiß ich auf die Schnelle leider keine fundierte Antwort, möchte aber folgendes anmerken:
    Halbieren von Tabletten ist Herstellen. Ohne diesbezügliche Erlaubnis kann ein Nichtapotheker keine Tabletten halbieren und verblistern.
    Im übrigen weiß natürlich der Blister-Profi - an den Sie sich wenden werden - genau, ob er auch halbieren darf oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Peters

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ..genau! Beim Drittanbieter für das Verblistern gilt:
    Er braucht eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. Ob er auch teilen darf oder nicht, muss sich aus dieser herstellungserlaubnis ergeben. Das muss also der Betrieb mit der für die Erlaubnis zuständigen Landesbehörde klären. Grundsätzlich verboten ist es nicht.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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