Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Taxieren von Tee ohne Umfüllung in Bodenbeutel

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    12.04.2011
    Beiträge
    16

    Taxieren von Tee ohne Umfüllung in Bodenbeutel

    Hallo Frau Schröder,
    eine Teeabfüllung würde man ja so taxieren:
    AEK +100%
    + (Gefäß +100%)
    + 19% MwSt = AVK

    Wenn ich nun einen Tee einfach so in der Verpackung des Herstellers, z.B. Caelo oder Klenk, abgeben würde, dann wäre das für den Kunden ja günstiger und die Apotheke einfacher
    Aber auf den Packungen steht immer: nicht für den Endverbraucher bestimmt. Darf ich z.B. Tees wirklich nicht in der vom Hersteller gelieferten Packung abgeben?

    Vielen Dank
    Dani Bäumer

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Frau Bäumler,

    leider war ich über Ostern in Urlaub, daher erst jetzt meine Rückmeldung.
    Der Tee darf nicht in der vom Hersteller gelieferten Packung an den Kunden gegeben werden. Ich weiß, dass dies oft anders läuft, aber im Arzneimittelgesetz steht in § 4: "(1) Bei der Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt oder gekennzeichnet wird, sind ein Festzuschlag von 100 Prozent (Spanne 50 Prozent) auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoff und erforderliche Verpackung sowie die Umsatzsteuer zu erheben.
    Da der Ausgangsstoff nach Apothekenbetriebsordnung auch noch auf seine Identität geprüft werden muss, ist es sicher ein leichtes, diesen dann auch umzufüllen....(Soweit die Theorie)
    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    30.01.2011
    Beiträge
    309
    Hallo,

    wie siehts aus mit Packung auf - Prüfung - Packung zu? Greift "oder gekennzeichnet", wenn ein extra Etikett angebracht wird?

    Viele Grüße
    Frau Z.

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Frau Z.,
    sobald sie mit Ihrem Etikett bestätigen, dass sie als Apotheke es beliefern und "geprüft" haben, ist dies zulässig. Es steht nirgends, dass sie umverpacken müssen. Kritisch könnte es nur werden, wenn auf dem Originaletikett steht "Nicht zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt", was bei manchen Chemikalien ja vorkommen kann. Ich denke, hier muss man im Einzelfall entscheiden.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •