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Thema: fehlende Mengenangabe bei Rezepturen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Sharareh Hassanzadeh
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    Blinzeln fehlende Mengenangabe bei Rezepturen

    Hallo zusammen,

    wir haben von einer Kinderärztin die Verodnung bekommen für Zinkoxid-Schüttelmixtur.
    Wir sollten das zwar abfüllen, haben aber leider keine genaue Angabe zur Menge gehabt. Wir haben uns dafür entschieden 50g abzugeben.

    Kann uns einer vllt mitteilen was die kleinste Menge in solche Fällen wäre? Wo finden wir diese Information?


    Vielen Dank im Voraus.

    Pta's der Falken Apotheke

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hassanzadeh,

    gucken Sie doch bitte mal in die Hilfstaxe, ob Zinkoxidschüttelmixtur dort aufgeführt ist (habe gerade keine zur Hand). Ist die Mixtur enthalten und ist die kleinste dort angegebene Menge z.B. 10g, dann hätte man hier einen Anhaltspunkt, an dem man sich orientieren könnte.

    An der kleinsten im Handel befindlichen Packung kann man sich bei einer Abfüllung nicht orientieren, ansonsten wäre dies vielleicht noch ein Mengen-Anker.

    Die beste Lösung wird es sicherlich sein, wenn Sie den Arzt bitten, die Menge auf dem GKV-Rezept zu ergänzen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Sharareh Hassanzadeh
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    Vielen Dank erst mal für den Tipp. Das werden wir demnächst auch umsetzen.
    Unsere Chefin meint allerdings früher gab es so eine Liste oder eine Tabelle, wo die Mengen aufgefürt waren.
    Kennen Sie das vllt auch?

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hassanzadeh,
    diese Liste kenne ich leider nicht. Ich verschiebe Ihre Frage in den Bereich "Bücher suchen und finden", so dass Ihnen die Kollegen vom govi Verlag hier evtl weiterhelfen können.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo Frau Hassanzadeh,

    ja ich kenne eine solche Liste, die Sie meinen. Sie war früher am Ende der Hilfstaxe aufgeführt und enthielt Mindest-Abgabemengen für gewisse in der Taxe enthaltene Bestandteile, u.a auch für Zinkoxid-Schüttelmixtur. Aber das war einmal ... und gibts schon lange nicht mehr.

    MfG
    Gerd Wolf

  6. #6
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    Die Diskussion ist zwar schon uralt .. vielleicht hilfts noch:
    Im NRF stehen "Standardabgabemengen", so ist für Zinkoxidschüttelmixtur NRF 11.22. 100g angegeben. Kann man sich nicht danach richten?

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Antje Lein, Dipl.-Pharm.
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    Die Standardabgabemengen in den NRF-Rezepturvorschriften werden in der nächsten Zeit sukzessive gestrichen werden. Vorschriften, die seit 2013 überarbeitet werden, enthalten sie schon nicht mehr. Sie waren nicht bindend und konnten nur bedingt als Richtschnur gelten, weil sich die Abgabemenge im Fall der Dermatika an der Art der Erkrankung, dem Umfang der erkrankten Hautpartie und der Behandlungsdauer und im Fall der Basisdermatika ebenfalls am sinnvollen Verbrauch innerhalb eines definierten Zeitraumes orientieren sollte. Das kann man in einem Standardwert nicht abbilden. Gelegentlich wurde die Angabe in den NRF-Vorschriften insofern missverstanden, als dass sie verbindlich für den Arzt sei, und die Abgabe abweichender Mengen wurde in Zweifel gezogen, was aber unberechtigt ist. Deshalb haben wir uns seitens DAC/NRF zur Streichung der Standardabgabemenge entschlossen.

    Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung die Angabe einer konkreten Abgabemenge. Logisch ist es aber eigentlich immer, dass der Arzt angeben sollte, wie viel von der Zubereitung abzugeben ist. Insofern stimme ich Frau Noah zu, dass das in Rücksprache mit dem Arzt am einfachsten geklärt werden kann.
    Antje Lein, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  8. #8
    Premium-User
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    @Fr. Lein: Ich wollte auch nur eine "Orientierung" am NRF vorschlagen - werde das aber in diesem Lichte weder tun noch weiterempfehlen. Danke für die hilfreiche Erläuterung.

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