Hallo Herr Neuner,

es handelt sich bei der Nystatin-Berechnung nicht nur um eine Umrechnung von I. E. in g, sondern auch um einen Einwaagekorrektur. Eine Einwaagekorrektur wird bei Wirk- und Konservierungsstoffen durchgeführt, wenn eine Gehaltsminderung von mehr als 2 % zu erwarten ist. Rezeptursubstanz besteht nur sehr selten aus 100 % Wirkstoff. Die Rezeptursubstanzen können in den Grenzen der Arzneibuchspezifikation schon beim Eingang einen Mindergehalt aufweisen. Wird die Gehaltsbestimmung nach Arzneibuch auf die getrocknete Substanz bezogen, muss das enthaltene Wasser mit berücksichtigt werden, da die Substanz bei der Einwaage ja nicht getrocknet vorliegt.

Die Einwaagekorrektur ist im NRF Band 1, Kapitel I.2.1.1. beschrieben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Einwaagekorrekturfaktoren mit Hilfe einer Excel-Datei zu berechnen. Die Datei finden Sie im NRF-Band 1 im Abschnitt II „Dokumentation“ auf einer CD-ROM oder bei der Computer-Version des NRF unter den DAC/NRF-Tools.

Viele Grüße,
Stefanie Döhring