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Thema: Diagnose auf Rezept

  1. #1
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    Diagnose auf Rezept

    Hallo,

    muss auf einem Rezept bei einer Verordnung von Arzneimitteln, die nicht rezeptpflichtig aber in bestimmten Fällen dennoch erstattungsfähig sind eine Diagnose vom Arzt stehen (ASS, Eisenpräparate, Calcium, Vit. D etc.)? Ist es richtig, dass man das Rezept nur bei Angabe einer Diagnose beliefern darf oder sind wir dabei nicht in der Prüfpflicht?

    Viele Grüße

    Kathrin Markert

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Markert,

    bezüglich der Verordnung von bedingt abgabefähigen Arzneimittel stehen die Verordnungsvorgaben in den Arzneimittelrichtlinien. Wie schon geschrieben, es sind Verordnungsvorgaben. Hier hat der Arzt zu entscheiden, ob die Verordnungsfähigkeit vorliegt. Dies müssen die Apotheken nicht prüfen.
    Einen Teil dieser Vorgaben ist in der Software hinterlegt, nämlich, ob Arzneimittel bedingt erstattungsfähig sind oder nicht.
    Die Apotheke hat nur die Verpflichtung die Verordnung auf erkennbare Fehler zu prüfen.
    Sicher ist es aber sinnvoll, wenn erkennbar ist, dass die Diagnose fehlt, dies auch ergänzen zu lassen.

    VG
    Elke Schröder
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Frau Markert,

    Zitat Zitat von Kathrin Markert Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, dass man das Rezept nur bei Angabe einer Diagnose beliefern darf oder sind wir dabei nicht in der Prüfpflicht?
    Wir sind nicht in der Prüfpflicht! Viel mehr noch unterliegt die Diagnose auch der Schwegepflicht des Arztes und hat bei AM-Rezepten nichts verloren. Manche Ärzte machen das trotzdem, das liegt in ihrem ermessen.
    Wichtig hingegen und absolut notwendig für die Erstattung durch die KK ist die Diagnose bei Hilfsmittelrezepten.

    Besten Gruß
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (19.04.2011 um 21:34 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User
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    und darf ich die diagnose selbst ergänzen lt. rücksprache?
    oder muss sie vom arzt gegengezeichnet werden?

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Jacobi,

    Auf einem Rezept über ein Arneimittel muss keine Diagnose vermerkt werden (auch nicht für Calcium gg Osteoporose- lassen Sie sich nicht von Ihrem PC verwirren, der die möglichen Diagnosen zur Verordnung nennt).

    Bei HiMis hingegen, also z.B. auch bei Blutzuckerlanzetten und Pen-Nadeln, muss eine Diagnose auf dem Rp stehen.
    Zitat Zitat von florian jacobi Beitrag anzeigen
    und darf ich die diagnose selbst ergänzen lt. rücksprache?
    oder muss sie vom arzt gegengezeichnet werden?
    Um ganz sicher zu gehen, schauen Sie am besten in den jeweiligen HiMi-Liefervertrag, den Ihr LAV mit der entsprechenden KK geschlossen hat.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Premium-User
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    Hallo!
    Ich habe dazu auch noch eine Frage:
    Auf einem Rezept steht: Estring Vaginalring und dazu die Diagnose: Descensus genitalis. Wenn die Diagnose draufsteht (auch wenn sie es nicht soll), müssen wir diese ja dann hinterfragen. Ich habe also in der Fachinfo nachgeschaut, aber die Indikation Gebärmuttersenkung nicht gefunden.
    Was muss ich jetzt in diesem Fall tun?

  7. #7
    Premium-User
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    Ich beantworte die Frage eben selbst, da ich gerade beim Verband angerufen habe deswegen:

    Im Falle von VERSCHREIBUNGSpflichtigen AM ist es egal, ob die Diagnose dazu passt, da der Arzt es ja auch theoretisch off label verschreiben kann.
    In meinem Fall hab ich also keine Prüfpflicht.
    Nur wenn es sich um ein apothekenpflichtiges AM handelt, das aufgrund der Arzneimittelrichtlinie auf einem GKV-Rezept verschrieben worden ist, muss ich schauen, ob die Diagnose passt (also in der AM-Richtlinie entsprechend aufgeführt ist). Wenn es nicht passt, muss ich ein neues Rezept ohne Diagnose vom Arzt beantragen oder darf das Rezept nicht beliefern.

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