Hallo,
muss auf einem Rezept bei einer Verordnung von Arzneimitteln, die nicht rezeptpflichtig aber in bestimmten Fällen dennoch erstattungsfähig sind eine Diagnose vom Arzt stehen (ASS, Eisenpräparate, Calcium, Vit. D etc.)? Ist es richtig, dass man das Rezept nur bei Angabe einer Diagnose beliefern darf oder sind wir dabei nicht in der Prüfpflicht?
Viele Grüße
Kathrin Markert
Lesezeichen